Der Countdown läuft – sichere dir jetzt die volle Förderung
Die aktuelle Heizungsförderung gilt nur noch Ab 1. Februar sinkt die staatliche Förderung für Wärmepumpen. Wer jetzt plant und beantragt, bekommt bis zu 1.510 € mehr Zuschuss.¹ Entdecke förderfähige Wärmepumpen bei Selfio und stelle deinen Antrag rechtzeitig vor dem Stichtag.
Das ändert sich ab 1. Februar 2027
Die Förderung wird ab Februar schrittweise gesenkt, die erste Stufe kommt in wenigen Monaten. Maßgeblich ist dabei immer der Zeitpunkt deiner Antragstellung.
| Förderaspekt | Bis 31.01.2027 | Ab 01.02.2027 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent² |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozent | 12 Prozent |
| Förderfähige Kosten (Einfamilienhaus) | 28.000 Euro | 27.250 Euro |
| Max. Zuschuss ohne Einkommensbonus | 12.880 Euro | 11.445 Euro |
| Max. Zuschuss mit Einkommensbonus | 22.400 Euro | 21.800 Euro |
Und es geht weiter: Die Förderung sinkt danach halbjährlich. Ab 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus ganz.
So viel macht der Stichtag aus
Beispiel: Tausch einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, förderfähige Kosten 28.000 €. So viel Zuschuss gibt es je nach Einkommen vor und nach dem Stichtag:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Antrag bis 31.01.2027 | Antrag ab 01.02.2027 | Mehr Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Über 50.000 € (ohne Einkommensbonus) | 12.880 € (46 %) | 11.445 € (42 %) | 1.435 € |
| 40.001 bis 50.000 € (10 % Einkommensbonus) | 15.680 € (56 %) | 14.170 € (52 %) | 1.510 € |
| 30.001 bis 40.000 € (30 % Einkommensbonus) | 19.600 € (70 %) | 19.075 € (70 %) | 525 € |
| Bis 30.000 € (40 % Einkommensbonus) | 22.400 € (80 %) | 21.800 € (80 %) | 600 € |
Mit einem Antrag bis 31.01. sicherst du dir je nach Einkommen bis zu 1.510 € mehr. Die Förderung ist auf 70 Prozent gedeckelt, bei einem Einkommen bis 30.000 € auf 80 Prozent. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, wird dein Einkommen für die Berechnung um 10.000 € reduziert.¹
In 4 Schritten zu deinem Zuschuss
- Wärmepumpe auswählen: Finde das passende Gerät für dein Haus in unserem Shop.
- Fachbetrieb oder Energieberater beauftragen: Er erstellt dir die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Ohne sie kannst du den Antrag nicht stellen.
- Vertrag mit Förderklausel schließen und Antrag stellen: Vor dem Antrag brauchst du einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung), zum Beispiel mit deinem Fachbetrieb. Dann stellst du den Antrag mit deiner BzA-ID im Kundenportal „Meine KfW“.
- Bestellen, einbauen und Zuschuss erhalten: Nach dem Antrag darfst du bestellen und loslegen, ganz sicher bist du ab der Förderzusage. Nach dem Einbau bestätigt dein Fachbetrieb oder Energieberater die Durchführung, dann reichst du die Nachweise ein und bekommst den Zuschuss ausgezahlt.
Wichtig: Für die aktuellen Fördersätze zählt der Antrag, nicht der Einbau. Du musst also nicht bis Ende Januar fertig sein, nur beantragt haben. Plane aber genug Zeit für die BzA ein.
Achtung: Kaufst du deine Wärmepumpe vor dem Antrag ohne Förderklausel, gilt das als Vorhabenbeginn und du verlierst die Förderung komplett. Bestelle deshalb erst, nachdem du den Antrag gestellt hast.
Einbauen lassen oder selbst einbauen?
Du kannst deine Wärmepumpe von einem Fachbetrieb einbauen lassen oder Arbeiten selbst übernehmen. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten förderfähig, deine eigene Arbeitszeit nicht.
In beiden Fällen brauchst du einen Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten, der vor dem Antrag die BzA erstellt und nach dem Einbau die fachgerechte Durchführung bestätigt. Wichtig bei Eigenleistung: Die Rechnung für das Material muss auf deinen Namen ausgestellt sein.
Tipp: Viele Fachbetriebe und Energieberater sind im Winter gut ausgelastet. Frag am besten jetzt schon an, damit dein Antrag bis 31.01. steht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Förderung 2027
Bis wann muss ich handeln, um die aktuelle Förderung zu bekommen?
Darf ich die Wärmepumpe schon vor dem Antrag kaufen?
Muss die Wärmepumpe bis 31. Januar eingebaut sein?
Was passiert nach dem 1. Februar?
Was ist der Wertschöpfungsbonus?
Gibt es zusätzlich einen Einkommensbonus?
Bekomme ich die Förderung auch, wenn ich selbst einbaue?
Welche Anforderungen muss die Wärmepumpe erfüllen?
¹ Beispielrechnung für selbstnutzende Eigentümer ohne Kinder, erste Wohneinheit, Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung (Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus). Förderung höchstens 70 Prozent, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro höchstens 80 Prozent. Grundlage: BEG-Richtlinie vom 17.07.2026 und Förderbedingungen der KfW, Stand Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.
² Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 Prozent, ausgeglichen durch einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Geräte aus EU-Fertigung. Startdatum noch offen. Die Werte „ab 01.02.2027“ gelten dann für Wärmepumpen aus EU-Fertigung, für andere Geräte fällt die Förderung um 15 Prozentpunkte niedriger aus.