Eine Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft: Sie senkt deine Heizkosten, macht dich unabhängiger von fossilen Energien und schützt das Klima. Damit sich der Umstieg noch mehr lohnt, unterstützt dich der Staat mit attraktiven Zuschüssen. In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie die Förderung funktioniert, welche Boni es gibt und wie du Schritt für Schritt an dein Fördergeld kommst.
Warum werden Wärmepumpen gefördert?
Heizungen gehören zu den größten CO₂-Verursachern im Gebäudebereich. Mit einer Wärmepumpe reduzierst du deine Emissionen deutlich und nutzt Energie aus Luft, Erde oder Wasser. Genau deshalb gibt es staatliche Unterstützung: Damit möglichst viele Hausbesitzer ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe tauschen. Und das Beste: Auch nach dem Regierungswechsel bleibt die Förderung bestehen – der Staat unterstützt weiterhin den Austausch oder das Nachrüsten alter Heizsysteme im Bestand.
Wie hoch ist die Förderung?
Aktuell kannst du dir bis zu 70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten sichern. Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die über die KfW abgewickelt wird. Die genaue Höhe hängt davon ab, welche Boni auf dich zutreffen:
- 30 % Grundförderung: Sie steht allen Privatpersonen, Unternehmen, Vermietern, Organisationen und Kommunen zu. Unabhängig von weiteren Kriterien ist dies die Basisförderung für jede förderfähige Wärmepumpe.
- +5 % Effizienzbonus: Diesen Bonus gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen, z. B. Wasser-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen oder Abwasserwärmepumpen, sowie für Geräte, die ein natürliches Kältemittel wie Propan verwenden.
- +20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser Bonus wird beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung gewährt. Er gilt nur für Selbstnutzer und entfällt bei Wärmepumpen-Hybridsystemen, die zusätzlich fossile Spitzenlastwärmeerzeuger nutzen.
- +30 % Einkommensbonus: Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 € erhalten diesen Bonus zusätzlich. Das Einkommen muss über den Steuerbescheid nachgewiesen werden.
Wichtig: Rechnet man die Grundförderung und alle zusätzlichen Boni theoretisch zusammen, ergäbe sich ein Gesamtfördersatz von 85 %. Allerdings ist die Förderung im BEG EM-Programm auf 70 % gedeckelt. Selbst wenn also alle Boni auf dich zutreffen, kannst du maximal 70 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Da die maximal förderfähige Investitionssumme 30.000 € beträgt und sich die Förderung für diese Kosten auf höchstens 70 % beläuft, liegt die höchstmögliche Fördersumme für Selbstnutzer bei 21.000 €.
Der Staat gibt außerdem Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten vor: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit deine Wärmepumpe gefördert wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Du musst Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses in Deutschland sein.
- Das Gerät muss in der Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen.
- Die Anlage muss bestimmte Effizienzwerte erreichen (z. B. Jahresarbeitszahl).
- Der Einbau darf nur durch ein Fachunternehmen erfolgen.
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Schritt für Schritt zur Förderung
- Planung starten: Im ersten Schritt lässt du dir von einem Fachbetrieb ein Angebot erstellen. Dabei werden nicht nur die Kosten kalkuliert, sondern auch die technischen Nachweise wie die Jahresarbeitszahl berücksichtigt. So stellst du sicher, dass deine Wärmepumpe alle Anforderungen für die Förderung erfüllt.
- Vertrag abschließen: Mit dem Fachbetrieb schließt du einen Vertrag ab, in dem eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung zur Zusage vereinbart wurde. Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wann die geplante Maßnahme voraussichtlich umgesetzt sein wird. Dieses Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
- Antrag stellen: Im nächsten Schritt lässt du dir von deinem Fachhandwerker oder deinem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit zugehöriger Kennnummer erstellen. Mit dieser BzA beantragst du die Förderung deiner Wärmepumpe online im KfW-Portal „Meine KfW“. Wichtig: Sobald die BzA vorliegt, hast du maximal sechs Monate Zeit, den Antrag einzureichen. Am besten erledigst du das direkt, um den Ablauf nicht unnötig zu verzögern.
- Zusage abwarten: Bevor du mit der Umsetzung beginnst, musst du die Zusage abwarten. Startest du schon vorher, verlierst du den Anspruch auf die Förderung.
- Installation durchführen: Nach der Genehmigung kann der Einbau erfolgen. Der Fachbetrieb stellt dir nach Abschluss der Arbeiten die Bestätigung nach Durchführung aus. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist: Du hast maximal 36 Monate, also drei Jahre, um die Maßnahme vollständig umzusetzen. Nur wenn du diesen Zeitrahmen einhältst, bleibt dir die volle Förderung erhalten.
- Nachweise einreichen: Rechnungen und Bestätigungen lädst du im Portal hoch. Danach wird dir dein Zuschuss direkt auf dein Konto überwiesen.
Fristen im Überblick
Damit du die Förderung nicht verlierst, solltest du diese Termine im Blick behalten:
- Antragstellung: spätestens 6 Monate nach Ausstellung der BzA
- Bewilligungszeitraum: Umsetzung nur innerhalb des genehmigten Zeitraums
- Abschluss der Maßnahme: innerhalb von 36 Monaten (3 Jahren) nach Zusage
Warum du jetzt handeln solltest
Der Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) ist derzeit ein starker Hebel — laut Richtlinie ist dieser Bonus bis 31.12.2028 mit 20 % verfügbar; ab dem 01.01.2029 sinkt dieser Bonus z. B. auf 17 % und danach alle zwei Jahre um weitere 3 %. Das heißt: jene Komponenten, die die Fördersumme nahe an die 70 % heranbringen, können sich mittelfristig verringern — wer in der Lage ist, die Maßnahme noch rechtzeitig zu planen, kann höhere Boni sichern.
Kombination mit weiteren Maßnahmen
Wenn du deine alte Heizung austauschst, ist das oft nur ein Baustein auf dem Weg zu einem wirklich energieeffizienten Zuhause. Genau deshalb lohnt es sich, die Heizungsförderung mit weiteren Sanierungsmaßnahmen zu kombinieren. Dazu zählen zum Beispiel die Dämmung der Fassade oder des Daches, der Austausch von Fenstern und Türen oder die Installation einer Photovoltaikanlage mit passendem Stromspeicher. Auf diese Weise reduzierst du nicht nur die laufenden Energiekosten deutlich, sondern steigerst gleichzeitig den Wert deiner Immobilie.
Wichtig zu wissen: Jede Maßnahme muss in einem separaten Förderantrag eingereicht werden – oft sogar bei unterschiedlichen Stellen wie KfW oder BAFA. Dadurch erhöht sich zwar der organisatorische Aufwand, dafür kannst du aber mehrere Töpfe anzapfen und deine Investitionen clever bündeln. So lassen sich die Zuschüsse für dein Sanierungsprojekt oft noch einmal deutlich steigern.
Ein Beispiel: Entscheidest du dich für den Heizungstausch mit Wärmepumpe und ergänzt das Ganze um eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung, profitierst du von zwei unterschiedlichen Programmen. Die Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt, die PV-Anlage über spezielle Programme zur Stromerzeugung. Plane deine Maßnahmen also frühzeitig und stimme sie mit deinem Fachhandwerker oder Energieberater ab. So stellst du sicher, dass du keine Förderchancen verschenkst.
Neubau vs. Sanierung
Die besonders hohe Förderung von bis zu 70 % gilt ausschließlich für den Heizungstausch im Bestand. Wenn du eine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen eine moderne Wärmepumpe austauschst, profitierst du von attraktiven Zuschüssen, die deinen Eigenanteil deutlich reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern.
Für den reinen Neubau gibt es keine Einzelmaßnahmen-Förderung für Wärmepumpen mehr. Hier wird die Wärmepumpe lediglich im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung für klimafreundliche Neubauten (BEG KFN) berücksichtigt. Antragsteller können über diese Förderung von vergünstigten KfW-Krediten (Kredit 297/298) für Investitionen bis zu 100.000 € profitieren. Damit die Förderung greift, muss das Gebäude bestimmte Anforderungen erfüllen: Es sollte mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, einen möglichst niedrigen CO₂-Ausstoß über den gesamten Lebenszyklus aufweisen (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus) und ohne Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Für dich bedeutet das: Planst du einen Neubau, solltest du die Wärmepumpe von Anfang an als festen Bestandteil eines ganzheitlichen Energiekonzepts berücksichtigen. Für Bestandsgebäude lohnt sich der schnelle Umstieg besonders, da hier die direkten Zuschüsse für den Heizungstausch spürbar höher ausfallen und die Investitionskosten stark reduziert werden können.
FAQ zur Wärmepumpen-Förderung
Muss ich die Förderung vor oder nach dem Kauf beantragen?
Ganz wichtig: Du musst den Antrag unbedingt vor dem Kauf oder Einbau deiner Wärmepumpe stellen. Sobald du die Anlage bereits bestellt oder einbauen lassen hast, bist du nicht mehr förderberechtigt. Hintergrund ist, dass die Förderung die Investition anstoßen soll – nicht im Nachhinein belohnen. Deshalb gilt die klare Regel: Erst Antrag stellen, Bewilligung abwarten und danach die Bestellung auslösen.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein, einen Rechtsanspruch hast du nicht. Die Heizungsförderung ist immer haushaltsgebunden, das heißt: Sie steht nur so lange zur Verfügung, wie Mittel im Bundeshaushalt eingeplant sind. Deshalb kann es passieren, dass ein Programm zeitweise gestoppt wird, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. Umso wichtiger ist es, den Antrag frühzeitig zu stellen und sich die Förderung zu sichern, bevor das Budget ausgeschöpft ist.
Was ist die BAFA-Liste?
Die sogenannte BAFA-Liste ist ein zentrales Verzeichnis aller Wärmepumpen, die für die Förderung zugelassen sind. Nur wenn dein gewünschtes Modell in dieser Liste aufgeführt ist, kannst du eine Förderung erhalten. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert und ist online einsehbar. Vor der Antragstellung solltest du unbedingt prüfen, ob deine Wärmepumpe dort enthalten ist – so gehst du auf Nummer sicher, dass dein Gerät die technischen Anforderungen erfüllt und förderfähig ist.
Wann bekommt man 70 % Förderung für Wärmepumpen?
Die 70 % sind die maximale Förderhöhe. Sie entstehen, wenn du die Grundförderung von 30 % mit verschiedenen Boni kombinierst – zum Beispiel den 20 %-Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung, den 5 %-Effizienzbonus und ggf. den 30 %-Einkommensbonus. Wichtig: Anrechenbar sind maximal 30.000 € pro Wohneinheit, sodass höchstens 21.000 € Zuschuss möglich sind.
Ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2025 einkommensabhängig?
Teilweise ja. Grundsätzlich erhältst du 30 % Basisförderung, unabhängig vom Einkommen. Zusätzlich gibt es den Einkommensbonus von 30 %, wenn dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 40.000 € liegt.
Wer kann Förderung für Heizungstausch beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden. Das kann ein Einfamilienhaus, eine Wohnung oder auch ein Mehrfamilienhaus sein. Wichtig ist, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung im Grundbuch eingetragen bist.
Welche Nachweise braucht man für die KfW-Heizungsförderung?
Du benötigst u. a. den Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis, ein Angebot bzw. einen Vertrag mit einem Fachbetrieb, technische Datenblätter der Wärmepumpe (z. B. für die Jahresarbeitszahl) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch das Fachunternehmen.
Wie lange gibt es noch Förderung für den Heizungstausch?
Die staatliche Heizungsförderung läuft aktuell über die KfW und ist auf Dauer angelegt, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Allerdings verändert sich die Höhe einzelner Boni in den nächsten Jahren. So wird der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % ab 2029 schrittweise reduziert. Es lohnt sich daher, den Heizungstausch frühzeitig anzugehen, um die aktuell besonders hohen Zuschüsse mitzunehmen.
Wann wird die Heizungsförderung der KfW ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach der Installation. Sobald dein Fachbetrieb die Bestätigung nach Durchführung erstellt hat und du alle Rechnungen im KfW-Portal hochgeladen hast, prüft die KfW die Unterlagen und überweist den Zuschuss direkt auf dein Konto.