Kaum ein Gesetz hat die Gemüter in den letzten Jahren so bewegt wie das sogenannte Heizungsgesetz. Seit dem 29. Juli 2026 gilt nun eine grundlegend reformierte Version: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst die bisherigen Heizungsvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab und macht die Regeln für den Heizungstausch in vielen Punkten deutlich flexibler.
Was bedeutet das konkret für dich als Eigentümer, Vermieter oder Mieter? Muss deine alte Heizung jetzt doch nicht ausgetauscht werden? Und wie sieht es mit der Förderung aus? In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen zusammen und erklären, was seit der Reform gilt.
Das Wichtigste zuerst
- Das bisherige Heizungsgesetz wurde nicht komplett gestrichen, sondern durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) reformiert und umbenannt. Es ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft.
- Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt.
- Auch die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen wurde gestrichen.
- Wer künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe verwenden (sogenannte Bio-Treppe).
- Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt bestehen, die Konditionen wurden zum 21. Juli 2026 aber angepasst und teils reduziert.
- Für Vermieter, die künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, gelten neue Beteiligungspflichten an bestimmten Heizkosten.
- Die Reform ist politisch umstritten: Kritiker sehen die Klimaziele gefährdet, Befürworter loben mehr Technologieoffenheit für Eigentümer.
Inhaltsverzeichnis
- Vom Heizungsgesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz
- Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
- Die neue Bio-Treppe für Öl- und Gasheizungen
- Solarpflicht: Was gilt für Neubau und Bestand?
- Förderung: Was gilt seit Juli 2026?
- Was gilt für Vermieter und Mieter?
- Warum sich eine klimafreundliche Heizung trotzdem lohnen kann
- Fazit: Mehr Freiheit, aber keine Entwarnung
Vom Heizungsgesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das, was in der öffentlichen Diskussion meist als „Heizungsgesetz" bezeichnet wurde, war offiziell nie ein eigenständiges Gesetz, sondern eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft trat. Sie sah unter anderem vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten.
Am 10. Juli 2026 beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das dieses Regelwerk grundlegend reformiert. Wichtig zu wissen: Das GEG wurde damit nicht komplett abgeschafft, sondern inhaltlich überarbeitet und in großen Teilen umbenannt. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 ist das neue Recht seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, weitere Regelungen treten stufenweise bis 2030 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit dem GModG hat sich vor allem der Grundgedanke der Regulierung verändert: Statt einer starren Vorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien setzt das Gesetz jetzt stärker auf Technologieoffenheit. Die zentralen Änderungen im Überblick:
- Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt.
- Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen (§ 72 GEG) wird gestrichen.
- Die Kopplung der Heizungsvorgaben an die kommunale Wärmeplanung entfällt.
- Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen künftig schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe).
- Inverkehrbringer von Gas und Öl müssen ihren Produkten zunehmend Biokomponenten beimischen, mit dem Ziel einer vollständig klimaneutralen Versorgung bis 2045.
- Vermieter, die künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, beteiligen sich zu 50 Prozent an bestimmten Heizkosten (unter anderem Netzentgelte und CO₂-Kosten).
- Eine erweiterte Solarpflicht greift stufenweise zwischen 2027 und 2031, ab 2030 auch für neue Wohngebäude.
Muss ich meine alte Heizung jetzt austauschen?
Nein. Eine allgemeine, sofortige Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gab es weder im bisherigen Heizungsgesetz noch gibt es sie im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Eine bestehende Öl- oder Gasheizung darf also weiterhin betrieben und repariert werden.
Neu ist sogar, dass die bisherige Austauschpflicht für 30 Jahre alte Standardheizungen mit dem GModG gestrichen wurde. Wer eine ältere Gas- oder Ölheizung besitzt, ist also nicht mehr grundsätzlich verpflichtet, diese auszutauschen, nur weil sie ein bestimmtes Alter erreicht hat.
Relevant werden die neuen Regeln vor allem dann, wenn du dich für den Einbau einer neuen Heizung entscheidest, sei es freiwillig oder weil die alte Anlage einen irreparablen Defekt hat.
Die neue Bio-Treppe für Öl- und Gasheizungen
Wer sich für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss künftig einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe verwenden. Diese sogenannte Bio-Treppe löst die bisherige starre 65-Prozent-Regel ab und sieht folgende Stufen vor:
- Ab 2029: mindestens 10 Prozent klimaneutrale Brennstoffe
- Ab 2030: mindestens 15 Prozent
- Ab 2035: mindestens 30 Prozent
- Ab 2040: mindestens 60 Prozent
Erfüllen lässt sich diese Vorgabe zum Beispiel mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder verschiedenen Formen von Wasserstoff. Ergänzend sollen Anbieter von Gas und Öl ihre Produkte künftig schrittweise mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien versehen (EE-Quote), mit dem Ziel, dass die gesamte Gas- und Ölversorgung bis 2045 vollständig klimaneutral ist.
Solarpflicht: Was gilt für Neubau und Bestand?
Auch wenn der Fokus des GModG auf der Heizung liegt, betrifft die Reform auch die Solarenergie. Im Zuge europäischer Vorgaben und nationaler Planungen greift schrittweise eine erweiterte Solarpflicht:
- Ab 1. Januar 2027 gilt sie für neu errichtete öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Gewerbe- und Zweckbauten ab 250 Quadratmetern Nutzfläche.
- Ab 1. Januar 2028 greift sie zusätzlich bei grundlegenden Sanierungen bestehender nichtöffentlicher Nichtwohngebäude ab 500 Quadratmetern Nutzfläche.
- Ab 1. Januar 2030 wird die Pflicht auf neue Wohngebäude sowie neue, an Gebäude angrenzende Carports und überdachte Parkplätze ausgeweitet, dann sind also auch klassische Neubauten betroffen.
- Ab 1. Januar 2031 müssen zudem kleinere öffentliche Bestandsgebäude ab 250 Quadratmetern nachgerüstet werden.
Bis eine einheitliche, bundesweite Regelung auf Basis des GModG vollständig greift, regeln die Bundesländer die Solarpflicht im Detail unterschiedlich. Einige Länder, etwa Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg, haben bereits eigene, teils strengere Landesbauordnungen mit eigenen Fristen für Neubauten oder Dachsanierungen. Ausnahmen von der Solarpflicht sind in der Regel vorgesehen, wenn die Installation technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig teuer ist, etwa bei bestimmten Denkmalschutz- oder Statikvorgaben.
Förderung: Was gilt seit Juli 2026?
Anders als bei den Heizungsvorgaben bleibt die staatliche Heizungsförderung grundsätzlich bestehen und ist laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 gesichert. Allerdings haben sich die Konditionen zum 21. Juli 2026 in mehreren Punkten verändert:
| Förderaspekt | Bis 8. Juli 2026 | Seit 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Förderfähige Kosten (Einfamilienhaus) | 30.000 Euro | 28.000 Euro, sinkt danach halbjährlich um 750 Euro |
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent, ab 2027 abhängig von der Herkunft der Wärmepumpe |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | 5 Prozent | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag Biomasse | 2.500 Euro | entfällt |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 Prozent | 16 Prozent, sinkt halbjährlich weiter |
| Einkommensbonus | pauschal 40 Prozent | gestaffelt zwischen 10 und 40 Prozent je nach Einkommen |
| Förderung für alte, funktionierende EE-Heizungen | möglich | nur noch eingeschränkt, wenn vor 2008 eingebaut |
In Summe können Eigentümer aktuell weiterhin bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen, allerdings mit strengeren Voraussetzungen und einer im Zeitverlauf sinkenden maximalen Fördersumme. Da sich die Bonushöhen regelmäßig weiter reduzieren, kann sich eine frühzeitige Antragstellung lohnen.
Was gilt für Vermieter und Mieter?
Auch im Mietrecht bringt das GModG Änderungen mit sich. Entscheidet sich ein Vermieter künftig für den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung, muss er sich zu 50 Prozent an bestimmten laufenden Heizkosten beteiligen, etwa an Netzentgelten, CO₂-Kosten und den Kosten für den vorgeschriebenen Bioanteil bis zu einer bestimmten Ausbaustufe. Damit soll verhindert werden, dass die Mehrkosten fossiler Heizsysteme einseitig auf Mieter abgewälzt werden.
Für den generellen Heizungstausch gilt weiterhin eine Modernisierungsumlage, die vor unangemessen hohen Mieterhöhungen schützen soll. Die konkrete Ausgestaltung und Deckelung solcher Umlagen kann sich ändern, weshalb sich betroffene Mieter und Vermieter im Einzelfall über die aktuell gültigen Regelungen informieren sollten.
Warum sich eine klimafreundliche Heizung trotzdem lohnen kann
Auch wenn die gesetzliche Pflicht zur 65-Prozent-Regel entfallen ist, bleiben die grundsätzlichen Argumente für eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe bestehen. Fossile Brennstoffe unterliegen weiterhin steigenden CO₂-Preisen, und mit der neuen Bio-Treppe werden neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 schrittweise teurer im Betrieb. Wer ohnehin eine neue Heizung plant, kann die weiterhin bestehende Förderung nutzen, um die höheren Anschaffungskosten klimafreundlicher Systeme abzufedern.
Unabhängig vom gewählten Heizsystem lohnt sich außerdem der Blick auf eine effiziente Steuerung: Mit smarter Heizungssteuerung lässt sich der Energieverbrauch spürbar senken, indem jeder Raum bedarfsgerecht und automatisiert beheizt wird, unabhängig davon, für welches Heizsystem du dich entscheidest.
Fazit: Mehr Freiheit, aber keine Entwarnung
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die Bundesregierung die starren Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes deutlich gelockert. Die 65-Prozent-Pflicht und die Austauschpflicht für alte Heizungen sind gestrichen, Eigentümer entscheiden wieder freier über ihre Heiztechnik. Gleichzeitig bleibt die Richtung klar: Mit der neuen Bio-Treppe, steigenden CO₂-Preisen und dem Ziel einer vollständig klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 wird fossiles Heizen langfristig teurer.
Die Reform ist politisch nicht unumstritten. Kritiker, darunter Umweltverbände, befürchten, dass die gelockerten Vorgaben die im Grundgesetz verankerten Klimaziele bis 2045 gefährden könnten und kündigen zum Teil rechtliche Schritte an. Befürworter sehen dagegen vor allem den Gewinn an Technologieoffenheit und Planungssicherheit für Eigentümer.
Für dich als Hausbesitzer bedeutet das vor allem: Du hast aktuell mehr Zeit und Freiheit bei der Wahl deiner Heizung, solltest die weiterhin bestehende Förderung sowie die künftig steigenden Anforderungen an fossile Heizsysteme aber in deine langfristige Planung einbeziehen.
Hinweis: Die dargestellten Regelungen und Fristen des Gebäudemodernisierungsgesetzes können sich noch ändern, insbesondere bei den bis Ende 2026 erwarteten Detailvorschriften zur EE-Quote. Prüfe vor größeren Entscheidungen die aktuellen Vorgaben oder lasse dich von einem Energieberater beraten.
FAQ zum Heizungsgesetz
Wurde das Heizungsgesetz komplett abgeschafft?
Nein. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde nicht aufgehoben, sondern durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) reformiert und in weiten Teilen umbenannt. Zentrale Vorgaben wie die 65-Prozent-Pflicht und die Austauschpflicht für alte Heizungen wurden jedoch gestrichen.
Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?
Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterhin betrieben und repariert werden. Die zuvor geltende Austauschpflicht für 30 Jahre alte Standardheizungen wurde mit dem GModG gestrichen.
Darf ich jetzt wieder uneingeschränkt eine neue Gasheizung einbauen?
Grundsätzlich ja, allerdings mit neuen Anforderungen: Ab 2029 muss eine neu eingebaute Öl- oder Gasheizung schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen, beginnend bei 10 Prozent.
Gibt es noch Förderung für eine Wärmepumpe?
Ja, die staatliche Heizungsförderung besteht weiterhin und ist laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 gesichert. Die Konditionen wurden zum 21. Juli 2026 allerdings angepasst, unter anderem sanken die maximal förderfähigen Kosten und einige Bonuszahlungen wurden reduziert oder gestrichen.
Was bedeutet die Bio-Treppe für Öl- und Gasheizungen?
Die Bio-Treppe schreibt vor, dass neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 einen wachsenden Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl nutzen müssen. Dieser Anteil steigt in mehreren Stufen bis 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Was ändert sich für Vermieter?
Vermieter, die künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, müssen sich zu 50 Prozent an bestimmten laufenden Heizkosten wie Netzentgelten und CO₂-Kosten beteiligen. Für den allgemeinen Heizungstausch gilt weiterhin eine Modernisierungsumlage mit Deckelung.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz der gelockerten Vorgaben noch?
Das hängt von der individuellen Situation ab. Da fossile Brennstoffe durch steigende CO₂-Preise und die neue Bio-Treppe langfristig teurer werden und die Förderung weiterhin besteht, kann sich eine klimafreundliche Heizung trotz mehr Wahlfreiheit weiterhin lohnen, eine pauschale Empfehlung lässt sich aber nicht geben.
Spielt die kommunale Wärmeplanung noch eine Rolle für meine Heizungswahl?
Die bisherige enge Kopplung der Heizungsvorgaben an die kommunale Wärmeplanung wurde mit dem GModG aufgehoben. Kommunen erstellen ihre Wärmepläne weiterhin, sie sind für die Wahl deiner nächsten Heizung aber nicht mehr in gleicher Weise ausschlaggebend wie zuvor vorgesehen.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen GEG und GModG?
Das GEG ist weiterhin das grundlegende Gesetz, das GModG hat einzelne, zentrale Regelungen darin reformiert, insbesondere zu Heizungen. Wer online nach "Heizungsgesetz" sucht, landet daher inhaltlich meist bei Regelungen, die inzwischen durch das GModG verändert wurden.
Wo finde ich verlässliche, aktuelle Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz?
Da sich einzelne Detailregelungen, etwa zur EE-Quote, noch in der Ausarbeitung befinden, lohnt sich neben Fachportalen auch ein Blick auf die offiziellen Seiten der Bundesregierung sowie eine individuelle Beratung durch einen Energieberater oder Fachbetrieb, bevor größere Investitionen geplant werden.