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Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der EU neue Regeln für die Kältemittel in Wärmepumpen. In der Presse heißt es oft kurz „R32-Verbot“. Wer gerade eine Wärmepumpe kauft oder bereits eine besitzt, fragt sich deshalb: Darf meine Anlage weiterlaufen? Kann ich 2027 noch ein Gerät mit R32 kaufen? Und was bedeutet das für die Förderung?
In diesem Beitrag erklären wir, was ab 2027 gilt, welche Wärmepumpen betroffen sind, was sich für bestehende Anlagen ändert und was du beim Kauf beachten solltest. Außerdem zeigen wir, warum Propan (R290) das Kältemittel der Zukunft ist und was bei der Aufstellung zu beachten ist.
Das Wichtigste zuerst
- Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und neue Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW nicht mehr mit Kältemitteln ab GWP 150 in Verkehr gebracht werden. R32 liegt mit einem GWP von 675 darüber.
- Verboten ist nicht R32 an sich, sondern der Neuverkauf bestimmter Geräte. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben, gewartet und repariert werden, eine Austauschpflicht gibt es nicht.
- Betroffen sind die meisten Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser. Der gängige Ersatz ist R290 (Propan) mit einem GWP von unter 6.
- Geräte, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verkauft und eingebaut werden. Ab 2028 braucht der Verkäufer dafür eine schriftliche Bestätigung. Frag deinen Händler nach Kältemittel und Verfügbarkeit.
- R290 ist brennbar. Bei der Außenaufstellung gelten deshalb Schutzbereiche um das Gerät, häufig mit mindestens einem Meter angegeben. Verbindlich ist die Anleitung des Herstellers.
- Förderung: Der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist seit 21. Juli 2026 entfallen. Bis Ende 2027 können grundsätzlich auch andere Kältemittel gefördert werden, ab 1. Januar 2028 nur noch natürliche Kältemittel.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt ab dem 1. Januar 2027?
Grundlage ist die EU-F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, die seit dem 11. März 2024 gilt. Sie legt fest, mit welchen Kältemitteln neue Geräte in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Maßstab ist das Treibhauspotenzial (GWP). Es gibt an, wie stark ein Kältemittel über 100 Jahre im Vergleich zu CO₂ zur Erderwärmung beiträgt. Für viele Wärmepumpen gilt ab 2027 eine Grenze von GWP 150. R32 liegt mit einem GWP von 675 deutlich darüber.
Der Begriff „R32-Verbot“ ist deshalb verkürzt. Verboten ist nicht R32 an sich, sondern das Inverkehrbringen bestimmter neuer Geräte mit Kältemitteln ab GWP 150. Das betrifft in der Praxis vor allem R32, weil es bisher in vielen Wärmepumpen steckt.
Welche Wärmepumpen sind betroffen?
Die Stichtage unterscheiden sich nach Bauart und Leistung. Als Orientierung dient diese Übersicht nach Anhang IV der Verordnung:
| Gerätetyp | Leistung | Stichtag | Betroffene Kältemittel |
|---|---|---|---|
| Monoblock-Wärmepumpe (alle Bauteile im Außengerät) | bis 12 kW | 01.01.2027 | GWP ab 150 |
| Monoblock-Wärmepumpe | über 12 bis 50 kW | 01.01.2027 | GWP ab 150 |
| Split-Wärmepumpe Luft-Wasser (Heizungswärmepumpe mit Außen- und Inneneinheit) | bis 12 kW | 01.01.2027 | GWP ab 150 |
| Split Luft-Luft (Klimagerät mit Heizfunktion) | bis 12 kW | 01.01.2029 | GWP ab 150 |
| Split-Systeme | über 12 kW | 01.01.2029 und 01.01.2033 | GWP ab 750, später ab 150 |
| Monoblock-Wärmepumpe | über 50 kW | 01.01.2030 | GWP ab 150 |
| Monoblock-Wärmepumpe | bis 12 kW | 01.01.2032 | alle fluorierten Kältemittel |
| Split-Systeme | bis 12 kW | 01.01.2035 | alle fluorierten Kältemittel |
Die meisten Luft-Wasser-Wärmepumpen für Ein- und Zweifamilienhäuser fallen damit in die Gruppen mit Stichtag 2027. Ob dein Wunschgerät betroffen ist, siehst du im Datenblatt, dort stehen Kältemittel und Füllmenge. Es gibt eine Ausnahme: Lassen Sicherheitsanforderungen am Standort ein Kältemittel unter GWP 150 nicht zu, darf davon abgewichen werden. Bei in sich geschlossenen Geräten gilt dann eine Grenze von GWP 750, bei Luft-Wasser-Splitgeräten nennt die Verordnung keinen festen Höchstwert. Das ist der Sonderfall.
Was gilt für bestehende Anlagen und Lagerware?
Die Verbote gelten für das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht für den Betrieb. Eine bereits installierte Wärmepumpe mit R32 darf nach Angaben von Herstellern und Fachverbänden weiter betrieben, gewartet und repariert werden, eine Ausbau- oder Austauschpflicht gibt es nicht. Bei einer Reparatur darf sich die Füllmenge nicht erhöhen, und es darf kein Kältemittel mit höherem GWP verwendet werden. Ein Ersatzgerät muss später den dann geltenden Regeln entsprechen. Eine Umrüstung auf ein anderes Kältemittel ist laut Herstellern in der Regel nicht möglich, weil Bauteile und Konstruktion auf das ursprüngliche Kältemittel abgestimmt sind.
Für den Kauf zählt der Zeitpunkt des Inverkehrbringens, also der erstmaligen Bereitstellung in der EU. Geräte, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch danach weiter verkauft, installiert und in Betrieb genommen werden. Ein Jahr nach dem Stichtag, also ab 2028, muss der Verkäufer solche Lagerware allerdings mit einer schriftlichen Erklärung abgeben, dass das Gerät vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde. Verkäufer und Käufer müssen diese Erklärung fünf Jahre aufbewahren. Wie lange es Lagerware gibt, hängt vom Händler ab. Lass dir im Angebot Kältemittel und Baujahr nennen.
R32 und R290 im Vergleich
| R32 | R290 (Propan) | |
|---|---|---|
| Treibhauspotenzial (GWP) | 675 | unter 6 |
| Art | synthetisches Kältemittel (F-Gas) | natürliches Kältemittel |
| Brennbarkeit | schwer entflammbar | brennbar |
| Neue Geräte ab 2027 (Monoblock bis 50 kW, Luft-Wasser-Split bis 12 kW) | nicht mehr zulässig | zulässig |
R290 ist das Kältemittel, auf das viele Hersteller ihre aktuellen Wärmepumpen umstellen. Das Umweltbundesamt nennt für Kohlenwasserstoffe wie Propan ein GWP zwischen 1,8 und 5,5. Der Nachteil: Propan ist brennbar und schwerer als Luft. Die Füllmenge in Wohnhaus-Wärmepumpen ist klein, meist im Bereich weniger Kilogramm, und das Kältemittel zirkuliert in einem geschlossenen System.
Deshalb schreiben Normen und Hersteller für die Außenaufstellung einen Schutzbereich um das Gerät vor. In ihm sollen keine Öffnungen ins Gebäude liegen, etwa Fenster, Lichtschächte oder Kellerabgänge, außerdem keine Gullys und keine Zündquellen wie Steckdosen. Häufig wird ein Abstand von mindestens einem Meter genannt, verbindlich ist die Installationsanleitung deines Geräts. Das Gerät gehört nicht in Mulden oder Schächte. Bei fachgerechter Aufstellung gilt der Betrieb als sicher. Wie du den passenden Platz findest, zeigt der Beitrag zum Aufstellort einer Wärmepumpe.
Förderung: Welche Rolle spielt das Kältemittel?
Die Förderrichtlinie (BEG) empfiehlt Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe können bis einschließlich 31. Dezember 2027 grundsätzlich auch Wärmepumpen mit anderen Kältemitteln gefördert werden, sofern sie die übrigen Anforderungen erfüllen. Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten für natürliche Kältemittel ist mit der neuen Richtlinie seit dem 21. Juli 2026 entfallen. R290 bringt also keinen Extra-Zuschuss mehr, wird aber ab 2028 zur Voraussetzung für die Wärmepumpen-Förderung.
Das solltest du beim Wärmepumpen-Kauf beachten
- Kältemittel im Datenblatt prüfen: Steht dort R290, ist das Gerät auch nach 2027 zulässig. Bei R32 solltest du das Baujahr und die Verfügbarkeit klären.
- Aufstellort früh planen: Bei R290 gehören der Schutzbereich und die Herstellerangaben zur Planung. Das erspart späteres Umplanen.
- Bei Lagerware genau fragen: Lass dir Kältemittel, Baujahr und Lieferstatus im Angebot schriftlich nennen.
- Förderung zeitlich im Blick behalten: Prüfe die aktuellen Fristen und Bedingungen, bevor du den Vertrag abschließt.
- Fachbetrieb mit passender Erfahrung wählen: Frag, ob der Betrieb Erfahrung mit dem gewählten Gerät hat und die Aufstellung nach Herstellerangabe umsetzt.
Eine Wärmepumpe nur deshalb jetzt zu kaufen, weil sie noch R32 enthält, ist selten sinnvoll. Entscheidend bleiben die Heizlast, die Vorlauftemperatur deines Hauses und ein sauber geplantes Angebot, nicht allein das Kältemittel.
Fazit
Das R32-Verbot ab 2027 betrifft den Neuverkauf: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und neue Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW nicht mehr mit Kältemitteln ab GWP 150 in Verkehr gebracht werden. Bestehende Anlagen laufen weiter, und Lagerware, die vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht wurde, darf weiter verkauft werden, ab 2028 mit einer schriftlichen Erklärung des Verkäufers. Wer jetzt kauft, prüft das Kältemittel im Datenblatt, plant bei R290 den Aufstellort früh und behält die Förderbedingungen im Blick.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Förderbedingungen können sich ändern. Prüfe die Angaben deines Geräteherstellers und lass dich von einem Fachbetrieb beraten.