Ratgeber Wärmeerzeuger
Förderung von effizienten Wärmepumpen
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert der Staat die Anschaffung von effizienten Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden, zur Raumheizung von Gebäuden, wenn die Warmwasserbereitung des Gebäudes zu einem wesentlichen Teil durch andere erneuerbare Energien erfolgt, zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden sowie zur Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze oder für Prozesswärme.
Seit Inkrafttreten der Novelle des Marktanreizprogrammes am 1. April 2015 gelten im Bereich Wärmepumpe folgende Fördersätze:
Basisförderung
Wärmepumpen-Typ | Förderbetrag | |
Elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen | ---> | 40 € / kW |
Mindestförderbetrag bei leistungsgeregelten und/oder monovalenten Wärmepumpen | 1.500 € (bis 37,5 kW) | |
Mindestförderbetrag bei anderen Wärmepumpen | 1.300 € (bis 32,5 kW) | |
Elektrisch betriebene Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpen | ---> | 100 € / kW |
Mindestförderbetrag bei elektrischen Sole-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung | 4.500 € (bis 45 kW) | |
Mindestförderbetrag bei anderen Wärmepumpen | 4.000 € (bis 40 kW) | |
Gasbetriebene Wärmepumpen (gasmotorische Wärmepumpen, Sorptionswärmepumpen) | --> | 100 € / kW |
Mindestförderbetrag | 4.500 € (bis 45 kW) |
Diese Basisfördersätze gelten für Maßnahmen im Gebäudebestand, d. h. für Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Kühlsystem installiert ist.
Ab 1. Januar 2018 sind Förderanträge immer VOR Umsetzung der Maßnahme beim BAFA einzureichen. Es gilt eine Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage in 2017 in Betrieb genommen haben, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten NACH Inbetriebnahme stellen.
Innovationsförderung
Neben der Basisförderung werden besonders effiziente Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,5 oder besser über die sogenannte Innovationsförderung zusätzlich unterstützt. Im Gebäudebestand wird diese besonders hohe Systemeffizienz mit bis zu 150 % des Basisförderbetrages unterstützt, im Neubau mit bis zu 100 % des Basisförderbetrages.
Weitere Fördermöglichkeiten
Lastmanagementbonus: Bei lastmanagementfähigen Wärmepumpenanlagen mit neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 l/kW) und dem Zertifikat "Smart Grid Ready" erhöht sich die Förderung um 500 €.
Darüber hinaus sind verschiedene Zusatzförderungen möglich, welche ergänzend zur Basis- oder Innovationsförderung gewährt werden und die in den meisten Fällen miteinander kumulierbar sind:
Ein Kombinationsbonus bis zu 500 € je Anlagenkombination ist möglich bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Solarkollektor- oder Biomasseanlage, bei Errichtung einer photovoltaisch-thermischen Solarkollektoranlage zur Unterstützung der Wärmepumpe sowie beim Anschluss der Wärmepumpe an ein Wärmenetz.
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Durchführung von Optimierungsmaßnahmen sowie ein Gebäudeeffizienzbonus beantragt werden - dies betrifft jedoch nur Maßnahmen im Gebäudebestand.
Links und Downloads
Eine komplette Förderübersicht für den Bereich Wärmepumpe inkl. aller Basis-, Innovations- und Zusatzförderungssätze können Sie hier herunterladen.
Viele weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Förderung sowie den Anträgen und Formularen finden Sie auf der Internetseite des BAFA.
Dort erhalten Sie außerdem Informationen zum sogenannten "Anreizprogramm Energieeffizienz" (APEE). Dieser Bonus wird gewährt, wenn besonders ineffiziente Altanlagen durch eine moderne Biomasseanlage oder effiziente Wärmepumpe ersetzt werden oder eine bestehende Heizungsanlage (ohne Brennwerttechnik) durch die Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage modernisiert wird. Die Bewilligung eines Investitionszuschusses nach dem Marktanreizprogramm ist Voraussetzung für den APEE-Zusatzbonus.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit persönlich für Fragen zur Verfügung und beraten Sie zu allen Möglichkeiten der Förderung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
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