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Neues Jahr, neue Regeln: Das ändert sich für Energieverbraucher in 2017

Das Jahr 2017 bringt Neuerungen rund um die Themen Heizkessel, Staubsauger und Strompreise mit sich, die Energieverbraucher wissen sollten, damit es kein böses Erwachen gibt: Vielen drohen höhere Stromkosten, Hauseigentümer sollten ihren Heizkessel prüfen und neue Staubsauger dürfen ab September nur noch weniger als 900 Watt Leistung haben.

 

Auch alte Heizungen bekommen ein Label

Das Jahr 2017 bringt neue Regeln für den Betrieb von Heizungen in Bestandsbauten. Das "Heizungslabel" wird nun auch für alte Heizungsanlagen verpflichtend. 

Seit September 2015 ist das Energielabel für Heizgeräte vorgeschrieben. Es galt jedoch nur für Geräte, die ab dem 26. September 2015 neu in den Verkehr gebracht wurden. Während 2016 Heizungsinstallateure und Schornsteinfeger berechtigt waren, ein Etikett auf bestimmten Heizgeräten anzubringen, werden die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ab 2017 verpflichtet, alle Heizungen, die noch kein Etikett haben, nachzuetikettieren.

Das bedeutet, ab dem 1. Januar 2017 wird das Heizungslabel nun auch für Heizkessel verpflichtend, die älter als 15 Jahre sind. Der Bezirksschornsteinfeger muss daher auch alte Heizungen in die Effizienzklassen A++ bis E (Neuanlagen: bis G) einordnen und das passende Heizungslabel anbringen.

Für Verbraucher fallen übrigens keine Kosten an: Die dabei entstehenden Kosten werden den Schornsteinfegern vom Bund erstattet.

Das Heizungslabel, oft auch Energieeffizienzlabel oder EU-Energielabel genannt, ist ein von der Europäischen Kommission eingeführtes Etikett, welches die Energieeffizienz angibt. Das Energielabel informiert Verbraucher über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes. Die Kennzeichnung soll die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen geben.

 

Alte Heizungen prüfen und austauschen

Für ältere Heizungen gilt: Ist der Heizkessel vor über 30 Jahren eingebaut worden, darf er nicht mehr betrieben werden. Das betrifft jetzt das Einbaujahr 1987. Dies gilt für alle Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW). Ausnahmen gelten für Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel und für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die das Gebäude schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben.

Ist der Heizkessel älter als 15 Jahre, sollte generell ein Tausch geprüft werden, denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verschwenden Energie und Heizkosten. Ein neuer Kessel hingegen spart bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten.

Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm (MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 1. August 2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich.

 

Strompreise – 2017 wird Strom wieder teurer

Bereits ein Drittel der Stromanbieter hat angekündigt, die Strompreise zu erhöhen. Eine Kilowattstunde soll im Schnitt 3,5 Prozent mehr kosten. Etwa 11 Millionen Haushalte sind damit von den Erhöhungen betroffen. Und eine zweite Preiswelle soll später folgen.

Grund für die Erhöhungen sind vor allem die steigende Ökostrom-Umlage, die 2017 um 8,3 Prozent auf 6,9 Cent pro Kilowattstunde zulegt, und die wachsenden Kosten für die Stromnetze.

Wer seine Stromkosten senken will, sollte einen Anbieterwechsel prüfen. In diesem Fall gibt es immer ein Sonderkündigungsrecht. Anbieter von klimafreundlichem Ökostrom sind dabei sogar häufig günstiger als lokale Versorger.

 

Staubsauger ab September mit weniger als 900 Watt

Ab September 2017 dürfen nur noch Staubsauger verkauft werden, deren maximale Leistung unter 900 Watt liegt. Mit dieser Regelung will die EU europaweit 19 Terawattstunden Strom pro Jahr einsparen. Grundlage hierfür ist die Ökodesign-Richtlinie der EU.

Wichtig für Verbraucher: Tests haben gezeigt, dass der geringere Stromverbrauch nicht zulasten der Saugkraft geht. Zudem wird der Stromverbrauch durch die neuen Geräte gesenkt, denn ein Staubsauger mit 1.600 Watt verbraucht im Jahr rund 62 Kilowattstunden, einer mit 900 Watt etwa 43. 

Alte Staubsauger dürfen natürlich weiter benutzt werden. Beispielsweise macht es auch wenig Sinn, ein gut funktionierendes Gerät auszutauschen – denn dafür ist die Energieersparnis viel zu gering. Auch die Händler dürfen Geräte mit höherer Wattzahl, die sie noch auf Lager haben, nach dem 1. September weiter verkaufen. 

 

Behaltet den Durchblick!
Eure Mandy Ebisch 

 

Bildnachweis: ©aytuncoylum @fotolia.de

 

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