
SCHÜTZ Öl-Lagerbehälter T101 Kompakt Tank im Tank 1000 Liter Kunststoff
Der SCHÜTZ Öl-Lagerbehälter T101 Kompakt 1000 L ist die ideale Lösung zur Heizöllagerung, durch die Aufbau mit Innenbehälter und Auffangwanne bietet der SCHÜTZ Öl-Lagerbehälter höchste Sicherheit.
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Inhalt: 1 Paket
Versandart: Spedition
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Artikel-Nr.: T101-1000K
WEEE-Nr.: DE69542401
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SCHÜTZ Öl-Lagerbehälter Paket, Tank im Tank, Kunststoff, T101, 1000 Liter Kompakt, inkl. Zubehör
Moderne Systemlösung für Ihr Zuhause.
Die doppelwandigen Kunststoffbehälter bieten Ihnen eine ideale Lösung zur Heizöllagerung. Der Aufbau als Tank im Tank mit Innenbehälter und Auffangwanne gewährleistet höchste Sicherheit. Zusätzliche bauliche Maßnahmen (wie z.B. eine gemauerte Auffangwanne mit dreifach ölfestem Anstrich) sind nicht weiter nötig.
Das Paket T101 besteht aus einem Heizöllagerbehälter 1000 Liter Kompakt und dem notwendigen Installationszubehör Grundpaket A. Die Ausführung Kompakt eignet sich besonders gut für einen kleinen Aufstellraum und schmale Durchgänge.
Vorteile und Eigenschaften:
- Doppelwandig - Tank im Tank
- Brandschutz - Brandtest bestanden mit Zertifizierung (Brandtest MPA)
- SMP - Geruchsbarriere gegen Ölgeruch
- Geprüfte Sicherheit: PROOFED BARRIER Qualitätslabel
(ausgestellt vom Fraunhofer-Institut, Freising) - Stabil, platzsparend & langlebig
- NIV-O-QUICK Schnellmontagesystem
- Einstrangsystem mit schwimmender Entnahme (bis 20 l/h)
- Inhaltsanzeiger
- Steckbare Entlüftungsleitung
- Zugelassen für eine oberirdische Lagerung von Heizöl oder Dieselkraftstoff
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Überprüfen Sie vor dem Absenden der Bestellung, ob Sie die Lagerbehälter problemlos in den von Ihnen gewählten Aufstellraum transportieren können.
- Mindestwandabstand von 5 cm auf 3 Seiten und 40 cm an einer Längsseite in der Reihe. Mindestkesselabstand 10 cm, wenn der Heizkessel über eine Zulassung verfügt, welche testiert, dass die Oberflächentemperatur 40° C nicht übersteigt. Aus Montagegründen wird ein Mindestabstand von 40 cm empfohlen (vgl. Muster FeuVo und TRÖI, im Zweifelsfall Rücksprache bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden).