Versicherungsschutz

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Doppelt hält besser: Zusätzlicher Versicherungsschutz für private PV-Anlagen

Wer sich von der Herstellergarantie nicht zureichend abgesichert fühlt kann sich auch noch einen Schutz gegen äußere Faktoren wie z.B. witterungsbedingte Schäden/Extremwetter, Tierschäden, Vandalismus oder Diebstahl einrichten. Dafür kommen Photovoltaikversicherungen in Betracht. Manche Versicherer bieten schon Zusatzpolicen für Wohngebäude- und Elementarversicherungen gegen Aufpreis an. Bei Balkonkraftwerken können Sie sogar teilweise eine Abdeckung über die Hausratsversicherung durchsetzen. Nehmen Sie daher so schnell wie möglich Kontakt zu Ihrem Versicherer auf. So können Sie in Erfahrung bringen, welcher Versicherungsschutz für PV-Anlagen schon in Form von Zusatzversicherungen möglich sind.

Beachten Sie auch, dass Dritte durch Ihre PV-Anlage Schäden erleiden können. Diese Fälle treten u.a. dann ein, wenn bspw. Module aufgrund von zu starkem Wind oder Installationsfehlern plötzlich auf die Körper oder das Eigentum anderer Leute fallen und dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen. Wenn Sie beabsichtigen, ein Balkonkraftwerk oder eine PV-Anlage zu installieren, macht es daher immer Sinn, vorher den Versicherer über das potenziell gefahrenbürgende Vorhaben in Kenntnis zu setzen. Nur so kann zeitnah, bestenfalls vor Installationsbeginn, der Versicherungsschutz angepasst werden. Vorteilhaft ist es für Sie, wenn die eben beispielhaft genannten Personen- oder Sachschäden durch Photovoltaik-Anlagen sogar über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

eigenständige Photovoltaik-Versicherungen

Weiterführend können Sie auch eine komplett eigenständige Versicherung für Ihre PV-Anlage abschließen. Diese ist dann an keine Grundversicherung gekoppelt. Im Falle einer Fremdfinanzierung über Bank- oder KFW-Kredite kann zum Beispiel eine extra Anlagenversicherung sogar verpflichtend sein. Da Photovoltaik-Anlagen aus mitunter schweren Komponenten, reaktionsfreudigen, chemischen Substanzen und elektrischen Teilen bestehen oder mit diesen in Verbindung kommen können, sind die Gefahrendimensionen vielfältig. Vor diesem Hintergrund sollten eigenständige Photovoltaik-Versicherungen die folgenden Schadensklassen abdecken:

Ertragsausfallversicherungen

Ziehen Sie es in Betracht, einen nicht gerade unerheblichen Teil Ihres erzeugten sonnenbasierten Stroms gegen Vergütung an das öffentliche Netz abzugeben, so macht es zusätzlich Sinn, eine Ertragsausfallversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz greift dann, wenn die Funktionstüchtigkeit der Anlage mehr als eine bestimmte Zahl an aufeinanderfolgenden Tagen ausfällt und Fremdstrom bezogen werden muss. Bei kleineren Anlagen, die primär auf die Eigenversorgung ausgerichtet sind, ziehen solche Fremdstromzukäufe im Regelfall keine großen finanziellen Aufwände mit sich, sodass hierbei Ertragsausfallversicherungen nicht wirtschaftlich sind. Ertragsausfallversicherungen empfehlen sich demgemäß nur bei Anlagen, die auf eine Volleinspeisung ausgelegt sind, sodass schon Ertragsausfälle von wenigen Tagen mit starken finanziellen Verlusten verbunden sind.

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