Förderungsmöglichkeiten

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Förderprogramme und finanzielle Anreize

Aufgrund ihrer positiven Einflüsse auf die Energiewende und die Gestaltung unserer aller Umwelt existieren einige staatliche, länderspezifische und private Förderprogramme für PV-Anlagen unter welchen man, neben den ohnehin schon bestehenden kostenregulierenden Vorteilen der Versorgungsautarkie und der Möglichkeit zum Verkauf des eigenen Stroms, zusätzlich Geld sparen oder sich die Finanzierung erleichtern kann. Ein bedeutender finanzieller Vorteil ist beispielsweise, dass Ihnen der Staat seit 2023 beim Kauf einer Photovoltaikanlage und eines zugehörigen Speichers komplett die Mehrwertsteuer erlässt. Prüfen Sie doch einfach mal, ob auch die nachfolgend vorgestellten Photovoltaik-Förderprogramme für Sie in Frage kommen!

KFW-Förderprogramm 270 – Erneuerbare Energien Standard

Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aus Frankfurt am Main unterstützt als Förderbank auf Bundesebene alle Vorhaben, welche das Ziel der Inbetriebnahme einer eigenen energieerzeugenden Anlage verfolgen, die (ausschließlich) erneuerbare Energiequellen nutzt. Somit fallen auch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in den Förderrahmen. Förderfähig ist der komplette Prozess der Konzeption, Anschaffung und Installation einer PV-Anlage. Gewährt wird aktuell (2024) eine Förderung in Form eines Kredits mit einer Zinskonditionenspanne von 5,11 bis 12,02% über 5 bis 30 Jahre. Da sich die Zinsen momentan nicht positiv entwickeln, ist die Attraktivität des KFW-Förderprogramms 270 rückläufig. Als Alternativen sind individuelle Kredite der eigenen Hausbank in Betracht zu ziehen, die auch der KFW als Finanzierungspartner zur Verfügung stehen. Da die Hausbanken an diesem Geschäft mit der KFW aber selbst meist fast nichts verdienen und der KFW-Förderantrag ohnehin über eine Bank gestellt werden muss, kann man auch gleich zur Hausbank Kontakt aufnehmen, um für beide Seiten bessere Konditionen auszuhandeln.

Wer trotzdem am Förderprogramm der KFW festhalten will, muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nur neue PV-Anlagen oder gebrauchte PV-Anlagen, die leistungssteigernd modernisiert werden können oder noch nicht länger als 1 Jahr in Betrieb waren, förderfähig sind. Wie bei anderen Kreditvergaben auch, ist eine ausgezeichnete Bonität wichtig, um eine realistische Chance auf den Kredit zu haben. Die Fördersumme muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragsbewilligung abgerufen werden.

Egal ob die Wahl auf den Kredit der Hausbank oder jenen der KFW fällt, muss der Antrag an die Hausbank gerichtet werden und zwar unbedingt noch vor dem Kauf! Die Hausbank als Finanzierungspartner kann Ihnen dann mit den Formalia des Förderungsprozesses vertraut machen. Wenn Sie weiterführend fachliche Hilfe benötigen, so beziehen Sie am besten noch einen erfahrenen PV-Anlagen-Bauer oder -Installateur mit in das Vorhaben ein.

Förderprogramme der Länder und Kommunen

Je nach regionaler Herkunft können Sie weitere Förderprogramme nutzen, die sogar mit der Förderung der KFW vereinbar sind. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Landesförderprogramme aus der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zusammengestellt. Per Klick auf die Links können Sie die jeweils für Sie wichtigsten Informationen zum Förderrahmen entnehmen:

Auch einige größere Städte aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützen Ihre Einwohner finanziell beim Errichten einer Photovoltaik-Anlage. Momentan existieren städtische bzw. regionale Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen in folgenden Bundesländern:

Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen, Ulm

Erlangen, München

Darmstadt, LK Marburg-Biedenkopf, Wiesbaden

Hannover, Oldenburg

Aachen, Bonn, Kreis Düren, Düsseldorf, Essen, Münster, Köln, Krefeld, Solingen

Bezuschusste Beratungsleistungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) bietet für Eigenheimbesitzer Förderungszuschüsse für umfangreiche Energieberatungen an, aus welchen am Ende individuelle Sanierungspläne für das/die jeweiligen Anwesen resultieren. Wichtig für die Förderungszusage ist, dass die Beratungsinstanz in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführt ist. Die Höhe der Förderung bemisst sich bei Ein- oder Zweifamilienhäuser auf maximal 80% des förderfähigen Beratungshonorars bzw. maximal 1.300 €. Für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten sind es ebenfalls 80% des förderfähigen Beratungshonorars, wobei die Förderungsgrenze hier bei 1.700 € liegt.

Der Antrag zur Förderung der Energieberatung wird noch vor der Beratung an die BAFA eingereicht. Geht dann der Zuwendungsbescheid bei Ihnen ein, haben Sie 9 Monate Zeit, das Beratungsgespräch wahrzunehmen. Dazu wählen Sie zunächst einen zertifizierten Energieberater aus. Ist das Gespräch erfolgt, müssen Sie die Honorarrechnung als Verwendungsnachweis über dieses Formular bei der BAFA einreichen. Sie haben entweder die Möglichkeit, das gesamte Honorar vorzustrecken oder nur den nicht-förderungsfähigen Betrag zunächst an die Beratungsinstanz zu zahlen. Im letzteren Fall, müssen Sie dem BAFA erlauben, den Förderungsbetrag an das Beratungsunternehmen über diese Zahlungsermächtigung abzutreten.

Darüber hinaus erbringen auch Verbraucherzentralen vergleichbare Beratungsdienstleistungen am Telefon oder in Präsenz bei Ihnen zu Hause, die sogar in Teilen kostenlos sind. Eine Online-Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet Ihnen beispielsweise statt 77 € pro Stunde aktuell gar nichts, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Programm fördert. Das gleiche gilt für Telefonberatungen, hier entfällt auch der reguläre Stundensatz von 60 € für Sie komplett.

Förderungen für Balkonkraftwerke

Von Förderungsprogrammen profitieren Sie nicht nur, wenn Sie sich eine große Schrägdach- oder Flachdach-PV-Anlage mit allem Drum und Dran anschaffen wollen, sondern auch, wenn Sie mit einem Balkonkraftwerk im kleineren Rahmen mit der grünen Stromerwirtschaftung anfangen wollen. Wie bei den bereits thematisierten Photovoltaik-Konstruktionen entbindet der Staat Sie aktuell auch beim Erwerb von Balkonkraftwerken von der 19%-igen Mehrwertsteuer. Weitere Förderungsangebote bieten wieder die Kommunen und Länder, die insbesondere für Mieter interessant sind, die meistens rein rechtlich gesehen und in puncto Platzmangel keine Möglichkeiten zur Installation einer vollwertigen PV-Anlage haben.

In 2023 waren Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am spendabelsten, wenn es um die Förderung von Balkonkraftwerken geht. Sie gewährten Mietern (und in Berlin auch Eigentümern) bis zu 500 € Zuschuss für ihre „Stecker-Solaranlagen“. Viele weitere (mittel-)große Städte und kleinere Bundesländer gewähren Zuschüsse zwischen circa 100 und 480 € pro Balkonkraftwerk. Eine kompakte Aufstellung dazu finden Sie hier.

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PV-Anlagen mit Netzkopplung können sauber erzeugten PV-Strom an das Stromnetz abgeben. Dafür gibt es eine gesetzliche geregelte Vergütung je kWh.

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Weitere Potenziale zum Geld sparen und der Erhöhung des Eigenverbrauchs können genutzt werden, in dem man bewährte Effizienzmaßnahmen ergreift.