Förderungsmöglichkeiten

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Förderprogramme und finanzielle Anreize

Aufgrund ihrer positiven Einflüsse auf die Energiewende und die Gestaltung unserer aller Umwelt existieren einige staatliche, länderspezifische und private Förderprogramme für PV-Anlagen unter welchen man, neben den ohnehin schon bestehenden kostenregulierenden Vorteilen der Versorgungsautarkie und der Möglichkeit zum Verkauf des eigenen Stroms, zusätzlich Geld sparen oder sich die Finanzierung erleichtern kann. Ein bedeutender finanzieller Vorteil ist beispielsweise, dass Ihnen der Staat seit 2023 beim Kauf einer Photovoltaikanlage und eines zugehörigen Speichers komplett die Mehrwertsteuer erlässt. Prüfen Sie doch einfach mal, ob auch die nachfolgend vorgestellten Photovoltaik-Förderprogramme für Sie in Frage kommen!

KFW-Förderprogramm 270 – Erneuerbare Energien Standard

Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) aus Frankfurt am Main unterstützt als Förderbank auf Bundesebene alle Vorhaben, welche das Ziel der Inbetriebnahme einer eigenen energieerzeugenden Anlage verfolgen, die (ausschließlich) erneuerbare Energiequellen nutzt. Somit fallen auch Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher in den Förderrahmen. Förderfähig ist der komplette Prozess der Konzeption, Anschaffung und Installation einer PV-Anlage. Gewährt wird aktuell (2024) eine Förderung in Form eines Kredits mit einer Zinskonditionenspanne von 5,11 bis 12,02% über 5 bis 30 Jahre. Da sich die Zinsen momentan nicht positiv entwickeln, ist die Attraktivität des KFW-Förderprogramms 270 rückläufig. Als Alternativen sind individuelle Kredite der eigenen Hausbank in Betracht zu ziehen, die auch der KFW als Finanzierungspartner zur Verfügung stehen. Da die Hausbanken an diesem Geschäft mit der KFW aber selbst meist fast nichts verdienen und der KFW-Förderantrag ohnehin über eine Bank gestellt werden muss, kann man auch gleich zur Hausbank Kontakt aufnehmen, um für beide Seiten bessere Konditionen auszuhandeln.

Wer trotzdem am Förderprogramm der KFW festhalten will, muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass nur neue PV-Anlagen oder gebrauchte PV-Anlagen, die leistungssteigernd modernisiert werden können oder noch nicht länger als 1 Jahr in Betrieb waren, förderfähig sind. Wie bei anderen Kreditvergaben auch, ist eine ausgezeichnete Bonität wichtig, um eine realistische Chance auf den Kredit zu haben. Die Fördersumme muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragsbewilligung abgerufen werden.

Egal ob die Wahl auf den Kredit der Hausbank oder jenen der KFW fällt, muss der Antrag an die Hausbank gerichtet werden und zwar unbedingt noch vor dem Kauf! Die Hausbank als Finanzierungspartner kann Ihnen dann mit den Formalia des Förderungsprozesses vertraut machen. Wenn Sie weiterführend fachliche Hilfe benötigen, so beziehen Sie am besten noch einen erfahrenen PV-Anlagen-Bauer oder -Installateur mit in das Vorhaben ein.

PV-Förderprogramme der Länder und Kommunen

Je nach regionaler Herkunft können Sie weitere Förderprogramme nutzen, die sogar mit der Förderung der KFW vereinbar sind. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Landesförderprogramme aus der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zusammengestellt. Per Klick auf die Links können Sie die jeweils für Sie wichtigsten Informationen zum Förderrahmen entnehmen:

Auch einige größere Städte aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützen Ihre Einwohner finanziell beim Errichten einer Photovoltaik-Anlage. Momentan existieren städtische bzw. regionale Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen in folgenden Bundesländern:

Photovoltaik-Förderungen in Augsburg

Bis spätestens zum 15.12.2024 bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der bereits wieder aufgestockte Etat von 500.000 € erschöpft ist, können Mieter und Eigentümer im Stadtgebiet Augsburg Förderungen für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen beantragen. Die auch als Steckersolargeräte bezeichneten Balkonkraftwerke sind in diesem Sinne mit 100 € ab einer Leistung von 350 Wp förderfähig. Wer gleich eine große Photovoltaik-Anlage installieren oder ausbauen möchte, kann bei einer Dimensionierung ab 2,5 kWp mit einem Zuschuss von 500 € rechnen. Auch Mehrfamilienhäuser und denkmalgeschützte Anwesen sind unter spezifischen Bedingungen in den Förderrahmen eingeschlossen.

Weiterführend existiert noch das Bonusprogramm „Nachhaltige Flächennutzung“, dass eventuelle Nachteile von zu groß dimensionierten PV-Anlagen ausgleichen soll. Um diese Förderungsoption wahrnehmen zu können, ist ein Nachweis zum letzten Jahresstromverbrauch zu erbringen, der in der letzten Jahresabrechnung vom Energieversorger vorliegt. Antragsstellungen werden sowohl postalisch als auch digital gestattet.

Photovoltaik-Förderungen in Berlin

Besonders hervorzuheben: angehende Photovoltaik-Besitzer in Berlin können von großzügigen Förderungsbeträgen für Stromspeicher profitieren. Wer seine PV-Anlage auf ein Ein- oder Zweifamilienhaus installieren will, bekommt für seinen Stromspeicher eine Förderungssumme von bis zu 15.000 € (bzw. 300 € pro kWh) zugesprochen. Bei einer neuen Photovoltaikanlage auf Mehrfamilienhäusern kann sogar ein Betrag von bis zu 30.000 € im Idealfall ausgeschöpft werden.

Die Förderungsbereiche decken beim Berliner SolarPLUS-Programm einen breiten Rahmen ab. Unter anderem werden hierbei Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Steuerberatungen, Zusammenlegungen von Hausanschlüssen und Stromspeicherkäufe berücksichtigt. Ebenso werden 45 bis 65% der Mehrkosten für spezielle PV-Installationen (denkmalgerechte PV, Fassaden-PV und Gründach-PV) gefördert. Als Referenz dienen dabei Standard-PV-Installationen für Dächer. Genauere Infos können Sie an dieser Stelle entnehmen.

Photovoltaik-Förderungen in Bonn

Das Förderprogramm Solares Bonn gewährt Interessenten von erneuerbaren Energien in der Altbundeshauptstadt auch lukrative Zuschüsse für eine Vielzahl an Installationsformen. In den Förderrahmen fallen mitunter Volldachinstallation (100 € pro kWp bis 3 Wohneinheiten und 300 € pro kWp ab 4 Wohnheiten), Fassaden-Photovoltaik (300 € pro kWp) und denkmalgerechte Photovoltaik (200 € pro kWp). Bei Dach-Gutachten können bis zu 80% der Gesamtkosten bzw. maximal 1.000 € zurückgeholt werden. Für Balkonkraftwerke gelten derweil spezifische soziale Staffelungssätze. Förderungsanträge sind hier einzureichen. Ob Sie den Antrag vor oder nach dem Erwerb bzw. der Installationsauftragsvergabe einreichen, ist so lange unerheblich, sofern nach Erstellung der Schlussrechnung noch nicht 3 Monate verstrichen sind.

Photovoltaik-Förderungen in Braunschweig

Seit dem 02.04.2024 können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunschweig auch Förderanträge stellen, wenn Sie Maßnahmen zur regenerativen Energieerzeugung an Ihren Eigenheimen planen. Förderfähig sind im Bereich Solarstromerzeugung neben Balkonkraftwerken (0,35 bis 0,8 kVa; 200 € + 150 € Boni) auch Fassaden-PV-Anlagen mit Gesamtleistungen zwischen 3 und 20 kWp. Bei 200 € pro kWp können Sie somit zwischen 600 und 4.000 € sparen. Als Mieter können Sie sogar von Förderungssummen bis zu 15.000 € profitieren. Wer die Förderungen für die PV-Installationen und Mieterstromprojekte wahrnehmen möchte, muss zunächst Kostenvoranschläge der ausgewählten Firmen vorweisen. Die Anträge für Balkonkraftwerke können dagegen sogar noch nach dem vollständigen Maßnahmenvollzug eingereicht werden.

Photovoltaik-Förderungen in Coburg

Laut eigenen Angaben fördert die oberfränkische Kommune jährlich mit einem Etat von 150.000 € seine Einwohner sowie unternehmerische und institutionelle Einrichtungen bei der Planung und Realisierung von energetischen Maßnahmen mit Langzeitperspektive. Balkonkraftwerke mit einem Leistungsspektrum von 300 bis 600 Watt werden dabei mit 100 € pro Gebäude bezuschusst. Installationsarbeiten zu Photovoltaikanlagen werden sogar mit bis zu 20.000 € bzw. 45% der förderfähigen Kosten unterstützt. Ab einer Speicherkapazität von 5 kWh können Sie bei der Einrichtung eines dezentralen Stromspeichers zusätzlich bis zu 2.375 € erhalten. Schlussendlich wird auch die Installation einer Wallbox in Kopplung an eine regenerative Stromerzeugungsanlage mit einem Betrag von 250 € belohnt.

Nach der vollständig abgeschlossenen Installation und erfolgter Inbetriebnahme können Sie die passenden Anträge online einreichen.

Photovoltaik-Förderungen in Darmstadt

Auch die südhessische Großstadt Darmstadt wartet mit einem effektiven Set an Förderungsmöglichkeiten für ihre Einwohner auf. Wer als Darmstädter sozialstaatliche Leistungen bezieht, kann Balkonkraftwerke mit 300 Watt Leistung schon zu einem erschwinglichen Eigenanteil von 75 € beziehen. Alle Anderen können sich Ihre Steckersolaranlagen in Höhe von bis zu maximal 400 € bzw. 50% der Gesamtkosten bezuschussen lassen. Natürlich finden auch konventionelle Aufdach- und Fassaden-Photovoltaikprojekte Berücksichtigung und werden mit 200 € pro kWp gefördert. Folglich können Sie Fördersummen bis zu 6.000 € beanspruchen (bei bis 30 kWp dimensionierten PV-Anlagen). Vor der ausschließlich postalisch möglichen Antragsstellung sollten Sie Ihr Dach noch einer Eignungsprüfung unterziehen und sich bestenfalls mehrere Angebote von Solarfachbetrieben eingeholt haben. Auch die Fertigstellung der Anlage können Sie schon realisieren lassen, sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur vornehmen.

Photovoltaik-Förderungen in Dortmund

Noch nicht spruchreif, aber aktuell in Planung sind PV-Förderungsprogramme in Dortmund, die sowohl Privat-Photovoltaikanlagen als auch Balkonkraftwerke abdecken und, Stand Mai 2024, voraussichtlich „in den nächsten Monaten von Bürger*innen beantragt werden können“ – so der Wortlaut auf der Homepage der Stadt Dortmund. Für dieses Vorhaben soll ein Fördertopf von 500.000 € beschlossen werden. Der Entwurf sieht vor, dass pro Haushalt eine PV-Anlage mit einem Höchstförderbetrag von 1.000 € bezuschusst werden kann. Die Förderhöhe wiederum richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Dem Anschein nach können nur ledige Personen mit einem Haushaltseinkommen von 75.000 € im Jahr und verheiratete Paare mit einem Haushaltseinkommen von 150.000 € im Jahr bei den Förderungen berücksichtigt werden. Die Förderungen für Balkonkraftwerke sollen auf Personen, die zur Miete leben, eingegrenzt werden. Dazu werde ein Fördertopf von 200.000 € aufgestellt. Pro Anlage können die Dortmunder Bürger dann 500 € von der Stadt erhalten. Empfänger von Transferleistungen können unter besonderen Bedingungen auch in den Genuss höherer Fördersätze kommen.

Photovoltaik-Förderungen in Düsseldorf

In Düsseldorf werden in 2024 angehende Photovoltaikanlagen-Besitzer ab 1 kWp installierter Leistung mit 1.000 € pauschal unterstützt. Zuzüglich erhalten Sie 200 € pro kWp bis zu einer maximalen Anlagengröße von 45 kWp, sodass Förderbeträge bis zu 10.000 € möglich sind. Des Weiteren wird Ihnen der Einbau von adäquater Messtechnik mit bis zu 4.000 € vergünstigt. Bei der Anschaffung eines Batteriespeichers steuert die Kommune auch noch 250 € pro kWh Speicherkapazität bei. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Förderantrag vor dem Kauf und vor der Beauftragung eines Installationsunternehmens einreichen.

Parallel dazu existiert im Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“, das unter speziellen Voraussetzungen sogar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ kombinierbar ist, auch noch ein Förderungsbereich für Balkonkraftwerke. Dabei hilft die Stadt besonders Einwohnern mit geringem Einkommen, indem es Förderungen für Balkonkraftwerke in Höhe von bis zu 800 € anbietet, wenn der Antragssteller zusätzlich eine mitunter ebenso kostenfreie und qualifizierte Energieberatung wahrnimmt. Durchführungsberechtigt für solche Beratungen sind u.a. die Caritas, Verbraucherzentralen oder elektrische Fachbetriebe. Vor Erhalt der Fördernummer sind die Antragssteller nicht berechtigt, schon ein Balkonkraftwerk zu erwerben. Andernfalls kann die Förderung versagt werden.

Photovoltaik-Förderungen in Erlangen

In einer etwas abgewandelten Konstellation gewährt auch die mittelfränkische Großstadt Erlangen Fördermittel für PV-Installationen. Photovoltaikanlagen zwischen 1 und 30 kWp werden mit 150 € pro kWp (max. 4.500 €) gefördert. Größere Installationen bis 100 kWp erhalten für den über dieser Grenze liegenden Leistungsbereich weitere 75 € pro kWp. Anlagenbetreiber, die sich zusätzlich einen Batteriespeicher einbauen lassen möchten, können Förderungen von 150 € pro kWh in Anspruch nehmen, mit einer Obergrenze von 1.050 €.

Photovoltaik-Förderungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Wer nach Photovoltaik- und Balkonkraftwerk-Förderungen in und um Erlangen recherchiert, wird feststellen, dass sich die Region allgemein sehr engagiert, wenn es um energetische und klimaförderliche Maßnahmen geht, mit denen sich grundlegende Ziele der Energiewende schneller und effizienter erreichen lassen. Dies zeigt sich u.a. daran, dass nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen, sondern auch für die Einwohner der umliegenden Gemeinden im Landkreis Erlangen-Höchstadt Fördermittel zur Verfügung stehen.

Wenn Sie in einer der folgenden Städten und Gemeinden wohnhaft sind, können Sie verschiedene Fördermittel für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke beantragen: Bubenreuth, Buckenhof, Eckental, Großenseebach, Hemhofen, Heroldsberg, Marloffstein, Röttenbach, Spardorf, Uttenreuth

Photovoltaik-Förderungen in Essen

Mittlerweile engagiert sich die drittgrößte Stadt im Ruhrgebiet seit 01.02.2024 wieder für Einwohner, die beabsichtigen, eine Photovoltaikanlage (ab 1 kWp) oder ein Balkonkraft (ab 0,3 kWp) zu erwerben. Bei PV-Anlagen sind die Förderhöhen aktuell gestaffelt angelegt. Während es bei Anlagen zwischen 1 und 2 kWp 500 € und bis 5 kWp 750 € gibt, können Anlagenbesitzer bis 10 kWp sogar schon 1.000 € als Gegenleistung für Ihren Beitrag zur umweltverträglichen Energieerzeugung erhalten. Der Maximalförderbetrag von 4.000 € kann bei 40 kWp Gesamtanlagenleistung ausgeschöpft werden. Balkonkraftwerke zwischen 300 und 800 Wp werden mit 200 € gefördert. Wenn Sie einen Antrag im Serviceportal Essen einreichen möchten, beachten Sie bitte, dass ihnen bereits ein Dokument vorliegt, dass die Anforderungen an ein gültiges Angebot erfüllt.

Photovoltaik-Förderungen in Frankfurt am Main

In Frankfurt, der größten Stadt Hessens können Einwohner durch das Klimabonus-Förderprogramm zahlreiche Vergünstigungen wahrnehmen, wenn Sie eine Anschaffung zur regenerativen und umweltfreundlichen Stromerzeugung planen. Angefangen bei zusätzlichem Equipment wie Batteriespeichern und Wallboxen sind 20% der förderfähigen Kosten erstattbar, genauso wie bei dachinstallierten PV-Anlagen. Werden letztere noch mit einer Dachbegrünungsmaßnahme optimiert, erhöht sich der Fördersatz auf 30%. Die prozentual betrachtet höchste Förderungsleistung ist beim Kauf von Balkonkraftwerken zu erwarten. Hier können Sie als Einwohner 50% der förderungsfähigen Kosten zurückbekommen. Zeitweise wurde für Inhaber des Frankfurt Passes der höchstmögliche Fördersatz sogar auf 75% ausgeweitet. Derzeitig besteht diese Option jedoch leider nicht.

Photovoltaik-Förderungen in Freiburg

Zwischen 150 und 1.500 € können Sie als Einwohner der Stadt Freiburg für einen Lithium-Ionen-Strategie-Speicher erhalten, wenn Sie diesen mit einer mindestens 1,25 kWp großen PV-Anlage verkoppeln. Photovoltaikanlagen, welche die volle Dachfläche ausfüllen, fallen ebenso in den Förderrahmen. Auch hier beträgt die Förderungshöchstgrenze 1.500 €, angefangen bei 200 €. Angesetzt sind jeweils 150 € pro kWp. Hinzukommend bietet die Stadt kostenlose Beratungsleistungen für PV-Interessenten an. Sonderinstallationsvorgänge wie Fassaden-Photovoltaik, Gründach-Photovoltaik und denkmalgeschützte PV-Anlagen werden mit Innovationsboni belohnt, die sich auf weitere 150 € pro kWp innerhalb der Gesamtförderungsgrenzen von ebenfalls 200 bis 1.500 € belaufen. Um einen fixen Betrag von 200 € werden zudem die Anschaffungskosten für Balkonkraftwerkinteressenten gemindert. Hier können Sie das Antragsformular ausfüllen.

Photovoltaik-Förderungen in Fürth

Neubauten und Erweiterungen bestehender Photovoltaikanlagen werden aktuell in Fürth mit 25 € pro kWp Leistung gefördert. Beschränkt wird die Fördersumme auf 750 € je Anlage, sodass bei 30 kWp der Maximalförderbetrag erreicht wird. Pauschal wird mit einem Betrag von 250 € außerdem die Anschaffung eines Stromspeichers bezuschusst. Eine überschaubare Zugabe in Höhe von 75 € erhalten auch Käufer von Balkonkraftwerken. Wer den Antrag auf PV-Förderung stellen will, darf noch keinen Kauf abgeschlossen und keinen Installationsauftrag erteilt haben.

Photovoltaik-Förderungen in Gelsenkirchen

Photovoltaik-Anlagen, die frühstens zum 01. Januar 2024 in Betrieb genommen und beim Marktstammdatenregister angemeldet wurden sind, subventioniert das städtische Förderprogramm mit unterschiedlichen Fördersätzen. Diese Fördersätze richten sich nach der Größe der installierten PV-Anlage. Bei steckerfertigen Balkonkraftwerken können Sie mit einer Förderung von 100 € rechnen, wenn diese eine Leistung von bis zu 400 Watt aufweisen. Für Stecker-Solargeräte, die Leistungen von 400 bis 800 Watt erbringen, werden sogar 200 € bezuschusst. Von noch höheren Vergütungssätzen profitieren Sie beim Erwerb von vollwertige PV-Anlagen mit 2 bis 5 kWp. Hier wird der Zuschuss auf 750 € bemessen. Eine Förderung von 1.000 € winkt Ihnen, wenn Sie Ihre PV-Anlage auf zwischen 5 und 10 kWp dimensioniert haben. Bis zu 4.000 € Gesamtförderung können Sie sogar ausschöpfen, wenn Ihre PV-Anlage größer als 10 kWp ist. Für jeden darüberliegenden kWp gibt es nämlich 100 € extra zum pauschalen Grundförderungssatz.

Im Förderrahmen sind auch Mieterstromprojekte inkludiert. In Abhängigkeit von der Anlagenkonzeption und dem jeweiligen Gebäude als Trägerobjekt können bis zu 8.000 € ausgeschöpft werden. Der Erhalt einer Förderung in Folge der Antragsstellung ist nur dann aussichtsreich, wenn die jeweilige PV-Anlage bereits erfolgreich installiert und in Betrieb genommen wurde.

Photovoltaik-Förderungen in Göttingen

Insbesondere Mieter haben in Göttingen gute Perspektiven, um Förderungen für PV-Anlagen und Balkonkraftwerken zu erhalten. Für ein Balkonkraftwerk können Sie eine Zuwendung von 180 € beziehen, wenn das zum Kauf beabsichtigte Modul eine Wechselrichterleistungsbegrenzung von 800 Watt hat (Maßnahme I). Sind Sie Empfänger von Sozialleistungen, werden Ihnen sogar 380 € zugestanden. Beachten Sie jedoch, dass diese Förderungsmaßnahme ausschließlich für Mieter und nicht für Eigentümer gilt.

Photovoltaikanlagen werden auch in den Förderrahmen einbezogen, allerdings nur dann, wenn deren Größe eine Untergrenze von 5 kWp übersteigt. Dabei kann es sich sowohl um eine Neuinstallation als auch eine bestehende Anlage handeln. Der Zuschuss beläuft sich auf 180 € pro kWp (Maßnahme II). Einen lukrativen Förderungsboost (50% der förderungsfähigen Kosten aus Maßnahme II) erhalten Sie in Göttingen zusätzlich, wenn Ihr Bau-/Installationsvorhaben die Anforderungen des Investitionsbonuses erfüllt. Diese erschließen sich Ihnen auf 3 Wegen. Entweder, Sie errichten Ihre PV-Anlage auf denkmalgeschütztem Wohneigentum oder sie realisieren Ihr PV-Projekt gemeinschaftlich als Wohnungseigentümerschaft. Als dritte Erfüllungsoption können Sie ihre PV-Anlage als Volldachbelegung konzipieren. Die Einreichung des Förderantrages muss postalisch beim Referat für Nachhaltige Stadtentwicklung erfolgen. Wichtig ist hinzukommend, dass Sie noch keine Installationsbeauftragung durchgeführt und noch keine Anlagenkomponenten erworben haben. Lediglich die Dimensionierung Ihrer PV-Anlage (Leistung, Größe, ggf. Modulanzahl) sollten Sie sich schon verklart haben.

Photovoltaik-Förderungen in Hannover und Umland

Mit der Initiative „proKlima“ hat die Region um Hannover ein Förderprojekt für energetische Sanierungen und den Ausbau umweltschonender Energien ins Leben gerufen, die Photovoltaikinteressente umfänglich bei Ihren Projektvorhaben unterstützt. Beratungsleistungen durch geschulte PV-Lotsen können sich Mehrfamilienhausbesitzer in Höhe von bis zu 1.500 € (bzw. 75% der förderungsfähigen Kosten) erstatten lassen. Wer sich sein Dach vollständig mit Photovoltaikmodulen auslegen lässt, kann von Förderungsleistungen profitieren, die sich auf 200 bis 1.000 € bemessen, vorausgesetzt, es werden dabei mindestens 2 kWp Gesamtanlagenleistung installiert. Für fassadenintegrierte PV-Installationen können sogar, unter einem Vergütungssatz von 300 € pro kWp, zwischen 600 und 9.000 € Vergünstigungen eingefahren werden. Die Installation von Gründach-Photovoltaikanlagen belohnt die niedersächsische Landeshauptstadt immerhin noch mit 400 bis 6.000 € (200 € pro kWp).

Photovoltaik-Förderungen in Heidelberg

Gesamtförderungsbeträge von bis zu 10.000 € können neue PV-Anlagen einfahren, die 2024 in Heideberg installiert werden. Bei einem Bezuschussungssatz von 100 € pro kWp fallen damit PV-Anlagen in den Förderrahmen, die eine Größe zwischen 1 und 100 kWp aufweisen. Fassaden-Photovoltaik wird außerdem mit einem doppelten Fördersatz von 200 € pro kWp bezuschusst (bis insg. 50 kWp). Um die einzelnen Förderungsbausteine erhalten zu können, die sich ausschließlich auf netzgekoppelte PV-Anlagen beziehen, müssen Sie unbedingt vor den Materialkäufen und Installationsbeauftragungen die relevanten Anträge erteilen. Batteriespeicher sind gegenwärtig vom Förderungsumfang ausgeschlossen.

Wer als Einwohner Heidelbergs zunächst mit einem Balkonkraftwerk in die autarke Stromerzeugung einsteigen möchte, wird auch fündig. Gemäß der Angaben auf der Stadt-Homepage können Sie 50% der finanziellen Aufwendungen bzw. maximal 200 € erhalten. Besitzen Sie zusätzlich noch den Heidelberg-Pass verdoppelt sich der Förderbetrag auf 400 € bei einem Eigenanteil von 50 €. On top können Sie Zuwendungen für durch Fachbetriebe eingerichtete Steckdosen erhalten, die für die Balkonkraftwerke zwingend benötigt werden. Die Zuschüsse für derlei Installationen belaufen sich auf 100 € (ohne Heidelberg-Pass) bzw. 200 € (mit Heidelberg-Pass) ohne Eigenanteil.

Photovoltaik-Förderungen in Koblenz

Von Energieberatungsleistungen über PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, Dachbegrünungs-PV bis hin zu Speichersystemen erteilt das Koblenzer 500-Dächer-Programm finanzielle Anreize zum Erwerb regenerativer Energieerzeugungsanlagen. Für die „Energieberatung zuhause“ fallen für Sie als Koblenzer aktuell statt 30 € überhaupt keine Kosten an. Balkonkraftwerke werden von der Stadt mit 70 € pro Modul und feste Photovoltaikanlagen mit 150 € pro kWp gefördert. Wer seine PV-Anlage zuzüglich mit einer Dachbegrünung aufwertet, kann einen weiteren pauschalen Bonus von 250 € bekommen. Nicht für die Förderung vorgesehen sind jedoch auszutauschende PV-Module, gebrauchte PV-Anlagen und alle Installationen sowie Käufe von PV-Komponenten, die bereits vor der Bewilligung getätigt worden sind. Lediglich für Speicheraufrüstungsmaßnahmen an Bestandsanlagen werden Zuschüsse von 100 € pro kWh Speicherkapazität gewährt.

Photovoltaik-Förderungen in Köln

Im Zuge des Förderungsprogramms „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen“ können Wohnungseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter aus Köln Ihre PV-Bauvorhaben (mit Netzkopplung) verschiedengestaltig finanziell unterstützen lassen. Installationen und Erweiterungen von PV-Anlagen bis 10 kWp werden mit 300 € pro kWp gefördert. Ab 10 kWp wird der Fördersatz bis einschließlich 50 kWp auf 250 € pro kWp abgesenkt. Außerdem können Boni von 50 € pro kWp bezogen werden, wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einer Dachbegrünung kombinieren. Für Batteriespeicher, die nachweislich Strom einlagern, der von PV-Anlagen generiert wird, können weitere Förderungssummen von 250 € pro kWp bezogen werden. Zusätzlich können Käufer von Balkonkraftwerken Ihre Eigenkosten reduzieren. Für diesen Förderungsbaustein werden 300 € pro Wohneinheit gezahlt. Besitzer des Köln-Passes erhalten mit 600 € sogar das Doppelte, Beachten müssen Sie, dass Kauf- und Installationsverträge erst geschlossen werden können, wenn Ihnen die Förderung von der Stadt Köln bewilligt worden ist.

Photovoltaik-Förderungen in Ludwigsburg

„KlimaBonus Ludwigsburg“ hat die Stadt im Herzen Baden-Württembergs ihr Klimaschutzmaßnahmenprogramm getauft, dass sowohl konventionelle PV-Installationen, als auch Gründach-Photovoltaik, Fassadenphotovoltaik, Balkonkraftwerke und Batteriespeicher als wichtige Förderungsgegenstände für die Energiewende anerkennt. Neuinstallierte PV-Anlagen auf Wohndächern und Nebengebäudeüberdachungen (z.B. Carports) werden mit 250 € pro kWp bis maximal 1.500 € pro Gebäude finanziell gestützt. An (stationäre) Batteriespeicher wird als Förderungsauflage eine maximale Speicherkapazität von 0,8 kWh pro kWp Anlagenleistung geknüpft. Ein Speichersystem je PV-Anlage wird mit 100 € pro kWh (höchstens 1.000 €) subventioniert.

Interessenten von Balkonkraftwerken müssen lediglich über die Rechnungslegung nachweisen, dass der Erwerb ihrer Anlage höchstens 2 Monate zurückliegt und die Wechselrichterleistung nicht 600 Watt (in wenigen Fällen auch 800) Watt übersteigt. Danach können Sie sich über eine Zuwendung in Höhe von 300 € freuen. Für Besitzer der Ludwigsburg Card potenziert sich das Förderungslimit sogar auf 1.450 €. Nicht-verpflichtende Dachbegrünungen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen werden mit 40 € pro kWp (maximal 400 €) gefördert. Innovationsboni werden an angehende Besitzer von Fassaden-PV-Anlagen und PVT-Modulen ausgezahlt, welche die Funktionsumfänge von PV-Modulen und Solarthermie-Modulen vereinen. Dafür vorgesehen sind Beträge in Höhe von 100 € pro kWp bzw. maximal 100 € je Gebäude.

Käufe oder Installationsaufträge dürfen nicht getätigt werden, bevor die Antragsstellung erfolgt ist. Werden schon erste Maßnahmen zwischen der Antragsstellung und dem Eingang der Bewilligung bzw. Ablehnung begonnen, so handelt der Antragssteller auf eigene Gefahr hin.

Photovoltaik-Förderungen in Mannheim

Wenn Sie in Mannheim ein Bestandwohngebäude mit einer neuen Photovoltaik-Anlage ausstatten wollen, können Sie auf verschiedenen Wegen Förderungen wahrnehmen, die das Förderungspaket „SolarBonus 2024“ bereithält. Aktuell werden PV-Anlagen, die als Dachvollbelegungen konzipiert sein sollen, mit 180 € pro kWp bis maximal 2.700 € gefördert. Als Fassaden-PV-Bauer können Sie in Mannheim 250 € pro kWp (höchstens 3.750 € insgesamt) erhalten. Noch größer kann der Förderbonus ausfallen, wenn Sie PV-Anlagen in Kombination mit Begrünung errichten (280 € pro kWp bzw. maximal 4.200 €) oder PV-Installationen auf denkmalgeschützten Bauten vornehmen. Hierbei sind bei Förderungssatz von 300 € pro kWp Fördersummen bis zu 4.500 € möglich. Wer in seinem Mehrfamilienhaus oder seiner Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mieterstrommodel etablieren möchte, kann ebenso in den Genuss von Zuschüssen bis zu 3.000 € kommen. Die Anträge für den Mannheimer SolarBonus 2024 sind vor jeglichen Auftragserteilungen in dem dafür vorgesehenen Antragsportal einzureichen.

Photovoltaik-Förderungen in München

Auf Grundlage des umfassenden Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) können in München verschiedene Fördermittel für Photovoltaikanlagen ausgeschöpft werden. Angefangen bei Photovoltaikberatungsleistungen können Besitzer von bis zu 2 Wohngebäuden Förderungssummen von maximal 3.000 € abrufen. Ab 3 Wohngebäuden sind es sogar bis zu 9.000 €. In allen Fällen gilt jedoch eine Begrenzung von höchstens 60% der Gesamtkosten.

Für die Durchführung von Photovoltaikinstallationen werden momentan feste Zuschüsse von 1.500 € gewährt zuzüglich eines Förderungssatzes von 265 € pro kWp. Dabei darf eine Investitionskostengrenze von 30% nicht überschritten werden. Balkonkraftwerke, die eine Gesamtleistung von 800 Wp nicht übersteigen, werden mit 0,40 € pro Wp, also maximal 320 € bezuschusst. Inhaber des München-Passes können sogar 0,50 € pro Wp erhalten und damit bis zu 400 €, sofern es sich stets nicht um mehr als 50% der Investitionsaufwendungen handelt.

Gemäß dem gültigen „Antrag vor Auftrag“-Prinzip dürfen keine Beauftragungen jeglicher Art vor der Antragstellung vollzogen worden sein. Anderweitig wird Ihnen die FKG-Förderung versagt. Weiterführend ist das Förderungsprogramm nicht mit anderen Fördermaßnahmen des Bundes (BEG), dem „Klimageschwindigkeitsbonus“ oder dem „Einkommensbonus“ kombinierbar.

Photovoltaik-Förderungen in Potsdam

Neuerdings (seit April 2024) entlohnt auch die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam seine Einwohner über ihr Klimaschutzförderprogramm beim Bau von Photovoltaikanlagen. Die Förderungsauflagen schränken jedoch aktuell den Rahmen an förderfähigen Projekten noch etwas ein. Förderungen von Balkonkraftwerken bzw. Stecker-Solar-Geräten sind limitiert auf Installationen mit maximal 600 Wp. Wenn weitere technische Voraussetzungen erfüllt werden, können für derartige Bauvorhaben 250 € eingeholt werden. Vollwertige PV-Anlagen, konzipiert als Dach- oder Fassadenmontage werden mit 200 € pro kWp gefördert. Pro Anlagenstandort beträgt die Höchstfördersumme 1.200 €. Allen förderfähigen Projekten muss eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater vorausgehen. Passivhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.

Photovoltaik-Förderungen in Regensburg

Ein breites Spektrum an Photovoltaik-Installationen wird auch von der Stadt Regensburg finanziell gestützt. In den Förderrahmen fallen sowohl Balkonkraftwerke, als auch Aufdachphotovoltaik sowie Carport- und Terrrassenüberdach-Photovoltaik. Für Balkonkraftwerke bzw. Steckersolargeräte können 150 € pro Wohneinheit beantragt werden. Große Photovoltaik-Anlagen werden dagegen mit 100 € pro kWp gefördert. Die Maximalfördersumme liegt bei 1.500 €, die bei einer Gesamtanlagenleistung von 15 kWp erreicht werden kann. Ein kleines, aber nicht zu vernachlässigendes Zubrot in Höhe von 200 € gibt es zusätzlich bei Gründach-, Fassaden- und Denkmalschutz-Photovoltaik-Projekten. Die jeweiligen Anträge sind an die Stabstelle Klimaschutz und Klimaresilienz zu richten.

Photovoltaik-Förderungen in Stuttgart

Eine Vielzahl an Installationsvorgängen für Photovoltaikprojekte können sich angehende Stuttgarter PV-Besitzer von der Landeshauptstadt unter 50% der förderfähigen Kosten bezuschussen lassen. Dachphotovoltaik wird dabei mit 350 € pro kWp und Fassadenphotovoltaik sowie Kombinationen aus Photovoltaik und Dachbegrünung mit 450 € pro kWp gefördert. Bemerkenswert sind die Fördermodalitäten für volleinspeisende PV-Anlagen, die mit 600 € pro kWp bei 100% Kostenübernahme gefördert werden können, um auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbegebäude zunehmend mit Photovoltaiktechnik ausstatten zu können. Darüber hinaus erhalten Einwohner mit Ambitionen zum Kauf von Balkonkraftwerken bei Erfüllung der Antragskriterien 200 € pro Anlage. Sind sie Inhaber einer gültigen Bonuscard + Kultur erhöht sich der Förderungsbetrag sogar auf 300 €.

Als Besonderheit fällt auch noch ins Gewicht, dass die Einrichtung von Stromspeichern und Ladeinfrastrukturen für E-Mobilität im Förderrahmen berücksichtigt werden. Für Photovoltaik-Stromspeicher gilt gegenwärtig ein großzügig bemessenes Förderungslimit von 20.000 €. Pro 1 kWp Anlagenleistung sind 0,8 kWh Speicherkapazität förderfähig. Pro kWh wiederrum werden 300 € bezuschusst. E-Ladesäulen, die mit Photovoltaikinstallationen gekoppelt sind, werden pauschal mit 1.000 € (netto) je Einheit gefördert. In Teilen bestehen für die Stuttgarter Solaroffensive auch Kombinierbarkeiten mit weiteren Förderprogrammen der Länder und des Bundes. Nachdem Sie sich beim Online-Dienst „MeinServiceStuttgart“ angemeldet haben, können Sie Ihre Anträge hier einreichen.

Photovoltaik-Förderungen in Ulm

Das novellierte Energieförderungsprogramm der Stadt Ulm wartet mit verschiedenen Förderungsmodellen für Photovoltaik auf. Private Antragsteller können u.a. vom Förderetat profitieren, wenn sie sich für gebäudeintegrierte PV-Installationen an der Gebäudehülle entscheiden. Hierfür können 400 € pro kWp abgerufen werden. Für Dach- und Fassaden-PV-Installationen gelten niedrigere Fördersätze von 75 € pro kWp für PV-Anlagen die zwischen 2 und 100 kWp dimensioniert sind. Noch größere Anlagen fallen ebenso in den Förderrahmen, nur wird hier der Anteil der überstiegenen Gesamtgröße nicht mehr anerkannt.

PV-Anlagen, die über 19 Jahre alt sind, können unter den Gesichtspunkten der Leistungsoptimierung und der Betriebsaufrechterhaltung über das Ulmer Energieförderungsprogramm einer Prüfung unterzogen werden, die mit bis zu 500 € oder 50% der Gesamtkosten finanziell unterstützt werden. Für die Installation von Balkonkraftwerken bis 800 Watt sind Förderungssätze von 150 € pro Wohneinheit vorgesehen bzw. alternativ ebenfalls 50% der Gesamtkosten (abzüglich der Versandkosten). Unter speziellen Auflagen unterliegen auch Mieterstrommodelle mit 150 € pro kWp der Förderfähigkeit. Anträge zur Wahrnehmung der Energieförderungen sind binnen 3 Monaten nach dem Vollzug der Maßnahmen zu stellen.

Photovoltaik-Förderungen in Wiesbaden

Gestaffelt nach dem Kriterium Leistung bekommen Sie als Einwohner von Wiesbaden im Zuge des Förderprogramms „Solaranlagen“ verschiedene Zuschüsse für die Montage von PV-Anlagen. Bis 3 kWp Gesamtleistung beläuft sich die Pauschalbezuschussung auf 300 €. Photovoltaikanlagen über 3 kWp bis einschließlich 6 kWp werden mit 400 € gefördert und ab 6 kWp erhalten Sie sogar einen Fixbetrag von 500 €. Das gleiche Staffelungsmodell wird für die Installation von Batteriespeichern angewandt. Bis zu einer Speicherkapazität von 3,0 kWh gibt es 300 €, zwischen >3,0 und 6,0 kWh sind es 400 € und ab 6,0 kWh können Sie 500 € von der Kommune bekommen.

Um auch die Bereitschaft zur Anschaffung von PV-Anlagen zu steigern, die auf kleinere Bedarfe an PV-Strom ausgerichtet sind, gewährt die Stadt Wiesbaden auch einen Förderungsbetrag von 300 € für den Kauf eines Balkonkraftwerks.

In Abstimmung mit dem Netzbetreiber können Sie sich weiterführend auch einen Zählerplatzumbau mit 250 € fördern lassen, wenn dieser zur ordnungsgemäßen Einrichtung eines pv-kompatiblen Einspeise- oder Zweirichtungszähler erforderlich ist. Vorgesehen wird im Förderprogramm zusätzlich noch die Anlagenoptimierung, die bestenfalls mit der Installation von Energiemanagementsystemen eingeleitet wird. Für derartige Maßnahmen gewährt Ihnen die Stadt Wiesbaden 100 €. Sämtliche Förderungsbausteine sind nur für neue bzw. nachweislich neuwertige Anlagen gültig, die über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren zweckkonform betrieben werden. Nachweise in Form von Kostenvoranschlägen und Angeboten sind dem Antrag beizufügen.

Bezuschusste Beratungsleistungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) bietet für Eigenheimbesitzer Förderungszuschüsse für umfangreiche Energieberatungen an, aus welchen am Ende individuelle Sanierungspläne für das/die jeweiligen Anwesen resultieren. Wichtig für die Förderungszusage ist, dass die Beratungsinstanz in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführt ist. Die Höhe der Förderung bemisst sich bei Ein- oder Zweifamilienhäuser auf maximal 80% des förderfähigen Beratungshonorars bzw. maximal 1.300 €. Für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohneinheiten sind es ebenfalls 80% des förderfähigen Beratungshonorars, wobei die Förderungsgrenze hier bei 1.700 € liegt.

Der Antrag zur Förderung der Energieberatung wird noch vor der Beratung an die BAFA eingereicht. Geht dann der Zuwendungsbescheid bei Ihnen ein, haben Sie 9 Monate Zeit, das Beratungsgespräch wahrzunehmen. Dazu wählen Sie zunächst einen zertifizierten Energieberater aus. Ist das Gespräch erfolgt, müssen Sie die Honorarrechnung als Verwendungsnachweis über dieses Formular bei der BAFA einreichen. Sie haben entweder die Möglichkeit, das gesamte Honorar vorzustrecken oder nur den nicht-förderungsfähigen Betrag zunächst an die Beratungsinstanz zu zahlen. Im letzteren Fall, müssen Sie dem BAFA erlauben, den Förderungsbetrag an das Beratungsunternehmen über diese Zahlungsermächtigung abzutreten.

Darüber hinaus erbringen auch Verbraucherzentralen vergleichbare Beratungsdienstleistungen am Telefon oder in Präsenz bei Ihnen zu Hause, die sogar in Teilen kostenlos sind. Eine Online-Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet Ihnen beispielsweise statt 77 € pro Stunde aktuell gar nichts, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Programm fördert. Das gleiche gilt für Telefonberatungen, hier entfällt auch der reguläre Stundensatz von 60 € für Sie komplett.

Förderungen für Balkonkraftwerke (der Länder)

Von Förderungsprogrammen profitieren Sie nicht nur, wenn Sie sich eine große Schrägdach- oder Flachdach-PV-Anlage mit allem Drum und Dran anschaffen, sondern auch, wenn Sie mit einem Balkonkraftwerk im kleineren Rahmen mit der grünen Stromerwirtschaftung anfangen wollen. Wie bei den bereits thematisierten Photovoltaik-Konstruktionen entbindet der Staat Sie aktuell auch beim Erwerb von Balkonkraftwerken von der 19%-igen Mehrwertsteuer. Weitere Förderungsangebote bieten wieder die Kommunen und Länder (siehe oben), die insbesondere für Mieter interessant sind, die meistens rein rechtlich gesehen und in puncto Platzmangel keine Möglichkeiten zur Installation einer vollwertigen PV-Anlage haben.

In 2023 waren Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am spendabelsten, wenn es um die Förderung von Balkonkraftwerken geht. Sie gewährten Mietern (und in Berlin auch Eigentümern) bis zu 500 € Zuschuss für ihre „Stecker-Solaranlagen“. Viele weitere (mittel-)große Städte, Landkreise und kleinere Bundesländer gewähren Zuschüsse zwischen circa 100 und 480 € pro Balkonkraftwerk.

Balkonkraftwerk-Förderungen in Bremen

In der Freien Hansestadt Bremen gibt es derzeitig keine institutionalisierten Förderungsprogramme, die von einer Verwaltung oder Gebietskörperschaft angeboten werden. Stattdessen engagiert sich der Verein Solidarische Ökonomie Bremen e.V. für eine bessere Kostendeckung von Balkonkraftwerkanschaffung. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf sozialen Gesichtspunkten. Gemäß dem Leitgedanken, dass jeder an der Energiewende teilnehmen kann und teilhaben soll können die Kunden innerhalb der Schranken des solidarischen Preissystems selbst entscheiden, wie viel Sie für ein Balkonkraftwerk ausgeben. Der Verein übernimmt auch auf Wunsch die Installationsarbeiten. Es wird damit geworben, dass die Kunden jährlich circa 100 € pro Modul an Kosten einsparen können.

Balkonkraftwerk-Förderungen in Günzburg

Das beschauliche Günzburg gewährt Balkonkraftwerkinteressierten einen Bonus von 100 € pro Balkonkraftwerk, wenn Sie als Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen bei der Antragsstellung versichern, dass Sie den über das Balkonkraftwerk erzeugten Strom ausschließlich zum Selbstzweck nutzen und eine maximale Anlagenleistung von 600 Watt nicht überschritten wird. Überdies muss das Balkonkraftwerk beim LEW-Verteilnetz (regionaler Netzbetreiber) angemeldet werden. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister und der Bundesnetzagentur ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme des Steckersolargeräts zu tätigen.

Auf der offiziellen Homepage der Stadt Günzburg erfährt man auch von Zuschussleistungen für vollwertige PV-Anlagen. Für Dach-Installationen, die als Vollbelegungen realisiert werden, sind an dieser Stelle Angaben hinterlegt, die sich auf 300 bis maximal 1.500 € für PV-Anlagen ab 7 kWp belaufen. Für Fassaden-PV-Anlagen gilt die gleiche Förderspanne für Installationen ab 2 kWp. Als Gültigkeitsdatum wird der 01. Juli 2021 angegeben. Kommt dieses Förderprogramm für Sie in Frage, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem hiesigen BürgerService in Verbindung zu setzen, um die Aktualität der Angaben erfragen zu können.

Balkonkraftwerk-Förderungen im Landkreis Landsberg am Lech

Wer in den Gemeinden Eresing und Windach lebt, kann sich seit 2023 über finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken freuen. In Eresing wurde dafür ein Etat von 6.000 € bereitgestellt. Erstattet werden beim Kauf eines Balkonkraftwerks, ohne Installationsaufwände, 30% der Anschaffungskosten, die auf maximal 300 € beschränkt werden.

Das Balkonkraftwerkförderungsprogramm der Gemeinde Windach sieht dagegen eine Förderung von 100 € pro Anlage und Haushalt vor. Nach aktuellem Stand (März 2024) wird das Programm bis April 2025 mit einem Gesamtbudget von 10.000 € fortgesetzt.

Balkonkraftwerk-Förderungen in Leipzig

Gezielt mitwirken an der Energiewende will auch die Stadt Leipzig, indem sie finanzielle Unterstützung an Geringverdiener (mit Leipzig Pass) zusichert, welche die Anschaffung eines Balkonkraftwerks in Betracht ziehen. Der gesamte Prozess der Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks wird mit 500 € bezuschusst. Fallen die Gesamtkosten geringer aus, belaufen sich die Förderbeträge auf deren Höhe. Eigenanteile müssen dann nicht beigesteuert werden. Aus technischer Perspektive gibt es allerdings Einschränkungen. Förderfähig sind nur Balkonkraftwerke mit einer nachweislichen Mindestleistung von 300 Wp. Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Wp nicht überschreiten. Um die Förderung nicht zu gefährden, sollten Sie als in Frage kommender Antragsteller das jeweilige Stecker-Solargerät bzw. Balkonkraftwerk nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheids erwerben.

Balkonkraftwerk-Förderungen in Pirmasens

Nicht der Kauf an sich, aber zumindest einen Teil der Installationskosten können Sie sparen, wenn Sie in Pirmasens ein neues Balkonkraftwerk in Betrieb nehmen und Sie das Kooperationsangebot von den Stadtwerken Pirmasens nutzen. Für Balkonkraftwerke bis 325 Watt erhalten Sie dann 75 € und für Anlagen bis maximal 600 Watt den doppelten Zuschuss, nämlich 150 €. Begrenzt ist die Förderungsgesamtleistung auf insgesamt 7.500 € pro Antragsteller. Damit könnten Sie theoretisch 50 Balkonkraftwerke mit jeweils 600 Watt Leistung anmelden.

Balkonkraftwerk-Förderungen in Unterschleißheim

Bereits seit 2016 existiert für das oberbayrische Unterschleißheim ein Klimaschutzpaket, welches verschiedene Fördermaßnahmen zur aktiven Ausgestaltung einer klimaverträglichen Energiewende beinhaltet. Private und von Vereinen betriebene Balkonkraftwerke bzw. Stecker-Solargeräte werden über bestimmte Bruttofördersätze gefördert, die bei 25 % bzw. maximal 200 € angesiedelt sind. Pro Wohneinheit wird die Förderung auf eine Anlage beschränkt. Wenn Sie diesbezüglich einen Förderantrag stellen möchten, so müssen Sie nachweisen, dass die Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks nicht länger als drei Monate zurückliegt. Außerdem dürfen die förderbeantragten Geräte eine Nennleistung von 600 Watt nicht überschreiten.

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PV-Anlagen mit Netzkopplung können sauber erzeugten PV-Strom an das Stromnetz abgeben. Dafür gibt es eine gesetzliche geregelte Vergütung je kWh.

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Weitere Potenziale zum Geld sparen und der Erhöhung des Eigenverbrauchs können genutzt werden, in dem man bewährte Effizienzmaßnahmen ergreift.