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Änderungen für 2013 im Energiebereich

Neues Jahr, neue Regelungen: Staatlich festgelegte Strompreisbestandteile verteuern unseren Strom. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen wird verlängert. Ältere PV-Anlagen müssen nachgerüstet werden. Hier die wichtigsten Änderungen für Euch im Detail:

 

Strompreise

Am 1. Januar ist die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten. Damit wurde eine neue Offshore-Haftungsumlage in Höhe von 0,25 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) eingeführt. Mit dieser Umlage werden die Haftungsrisiken bei einer verzögerten Netzanbindung von Offshore-Windparks in Ausnahmefällen zum Teil auf die Allgemeinheit umgelegt.
Außerdem erhöht sich die Umlage nach Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung auf 0,329 ct/kWh (vorher 0,15 ct/kWh). Dieser Paragraph ermöglicht es großen Betrieben, sich unter bestimmten Umständen von den Stromnetzentgelten befreien zu lassen, die dann auf alle nicht befreiten Stromkunden umgelegt werden. Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde auf 0,126 ct/kWh erhöht. Darüber hinaus steigt die EEG-Umlage um 47 Prozent auf 5,277 ct/kWh. Der Anteil aller staatlichen Bestandteile des Strompreises steigt im Jahr 2013 somit auf rund 50 Prozent und die Gesamtbelastung aller Stromkunden durch den Staatsanteil wird sich auf geschätzte über 30 Milliarden Euro summieren (Quelle: BDEW).


Nachrüstung von PV-Anlagen aufgrund schwankender Einspeisung

Stark schwankende Einspeisungen ins Stromnetz führen zu Problemen bei der Systemstabilität.
Seit 2005 ist aufgrund technischer Richtlinien vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer bestimmten Frequenz automatisch abschalten. Da dies bei den betroffenen Anlagen zeitgleich geschieht, könnte es aufgrund der Vielzahl neu installierter PV-Anlagen aber zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Damit sich die Anlagen in Zukunft nicht gleichzeitig, sondern in einem gestuften Prozess vom Netz trennen, sind die Netzbetreiber nun gesetzlich zur Nachrüstung von Wechselrichtern verpflichtet. Die Anlagenbetreiber dürfen sich dem nicht entgegenstellen. Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung sind von der Aktion nicht betroffen. Auch neue Anlagen ab April 2011 sind bereits auf dem neuesten Stand. Viele Betreiber von Solaranlagen, die von der Nachrüstung betroffen sind, haben in den vergangenen Wochen bereits Post von ihrem Netzbetreiber erhalten und sind aufgefordert, den gesendeten Fragebogen innerhalb von vier Wochen an den Netzbetreiber ausgefüllt zurückzusenden. Den Anlagenbetreibern entstehen dabei keine Kosten, senden sie den Fragebogen jedoch nicht innerhalb der Frist zurück, sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Einspeisevergütung bis zur Übersendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Fragebögen einzustellen.

 

Elektrofahrzeuge bleiben 10 Jahre lang steuerfrei

Auch bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen gibt es eine Änderung: Die bestehende Steuerbefreiung wurde von bislang fünf auf zehn Jahre ausgedehnt. Laut Kraftfahrzeugsteuergesetz gilt dies für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen wurden bzw. werden. Die Bunderegierung erhofft sich durch diese Verlängerung ihrem ehrgeizigen Ziel, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straße zu bringen, näher kommen.

 

Regelung zum Standby-Stromverbrauch

Neuerungen gibt es zum 1. Januar zudem bei den Regelungen zum Standby-Verbrauch elektrischer Geräte. Seit Anfang 2010 begrenzt eine Verordnung der europäischen Ökodesign-Richtlinie den Standby-Verbrauch neuer Geräte auf zwei Watt, im Januar 2013 wird der zugelassene Standby-Verbrauch auf ein Watt halbiert. Bei Geräten ohne Statusanzeige wird der zulässige Verbrauch sogar auf ein halbes Watt reduziert. Insbesondere der Stromverbrauch von Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik wird noch immer unterschätzt: Diese Geräte benötigen nicht nur während der Nutzung, sondern auch im Stand-by-Modus Strom. Die Kosten dafür können sich im ungünstigen Fall auf 150 Euro und mehr pro Jahr im Haushalt addieren, so der BDEW. Bereits im Handel stehende Geräte dürfen aber weiter verkauft werden. Wir raten daher, vor dem Gerätekauf diesen Punkt der Energieeffizienz gezielt nachzufragen und zu vergleichen.

 

Das war viel trockene Materie für heute. Es ist uns aber ein Anliegen gewesen, Euch über diese Änderungen zu informieren. Der nächste Beitrag wird wieder angenehmer zu lesen – versprochen!

Bis dahin alles Gute
Do it yourself – aber do it richtig!
Eure Mandy Ebisch

 

Bildquelle: ©p!xel 66 @fotolia.de 

 

Tags: EEG, PV
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