Das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bezeichnet, legt fest, dass ab 2024 Heizungsanlagen nur noch dann eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Übergangsfristen. Wir geben einen Überblick.