Zurück

Emissionswerte von Kamin- und Kachelöfen: Nächster Stichtag ist der 31.12.2017

Für viele Hausbesitzer ist der 31. Dezember 2017 ein wichtiges Datum. An diesem Tag endet eine vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist für Kamin- und Kachelöfen mit zu hohen Emissionswerten, die vor 1985 errichtet wurden. Überschreiten sie die vorgegebenen Grenzwerte für Schadstoffe, dürfen sie ab diesem Zeitpunkt nicht weiter betrieben werden.

 Ein schöner Abend vor dem Kamin ist etwas Herrliches. Das knisternde Feuer verbreitet Gemütlichkeit und sorgt für ein behagliches Raumklima. Ist das Ofenmodell aber schon älter, stößt es wahrscheinlich verhältnismäßig viele Schadstoffe aus. Zum Schutz der Umwelt sieht deshalb das Bundesimmissionsschutzgesetz – genauer gesagt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchv) – vor, dass Kamine und Öfen feste Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einzuhalten haben. Konkret sind das diese Werte:

  • Neue Öfen ab 2015: Feinstaubgrenzwert 0,04 g/m3 und Kohlenmonoxidgrenzwert von 1,25 g/m3
  • Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014: Feinstaubgrenzwert 0,075 g/m3 und Kohlenmonoxidgrenzwert von 2 g/m3
  • Öfen, die vor März 2010 in Betrieb gingen: Feinstaubgrenzwert 0,15 g/m3 und Kohlenmonoxidgrenzwert von 4 g/m3

 

Werden diese Grenzwerte überschritten, haben Ofenbetreiber folgende Möglichkeiten: Sie können ihren Kamin- oder Kachelofen mit einem Filter nachrüsten, den Ofen erneuern oder ihn komplett stilllegen.

 

Was heißt das in der praktischen Umsetzung?

Bis wann ein Ofen nachgerüstet oder erneuert werden muss, richtet sich nach seinem Baujahr. Dies geschieht generationsweise und Schritt für Schritt:

  • Stichtag 31.12.2014: Kamin- oder Kachelöfen, die vor 1975 errichtet wurden, mussten bis zu diesem Datum erneuert werden.
  • Stichtag 31.12.2017: Kamin- oder Kachelöfen der Baujahre 1975 bis 1984 müssen bis zu diesem Datum saniert oder erneuert werden.
  • Stichtag 31.12.2020: Kamin- oder Kachelöfen der Baujahre 1985 bis 1994 müssen bis zu diesem Datum saniert oder erneuert werden.
  • Stichtag 31.12.2024: Zu diesem Datum sind Kamin- oder Kachelöfen aus den Jahren 1995 bis Inkrafttreten der 1. BImSchv (März 2010) auszutauschen oder nachzurüsten.

 

Wer also derzeit noch einen Ofen betreibt, der vor 1985 gebaut wurde, muss in den nächsten Monaten aktiv werden.

Der Nachweis, dass der eigene Kamin- oder Kachelofen die Grenzwerte einhält, erfolgt durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Das Alter des Ofens kann zum Beispiel dem Typenschild entnommen werden. Alternativ bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik unter http://cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte an. Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis.

Von der BImSchV ausgenommen sind offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde. Geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind ebenfalls von der Verordnung ausgeschlossen. Auch historische Kaminöfen, die nachweislich vor Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden, fallen nicht unter die Verordnung. Aber Vorsicht: Wurde der Ofen im Haus oder der Wohnung zwischenzeitlich umgesetzt, sieht der Gesetzgeber ihn als Neuanlage an und die BImSchV greift wieder. Auch für Wohnungen, in denen die Wärmeversorgung ausschließlich über Kamin- und Kachelöfen erfolgt, gilt eine Ausnahmeregelung. 

 

Neuer Ofen kann sinnvoll sein

Experten gehen davon aus, dass sich der nachträgliche Einbau eines Filters in den seltensten Fällen rechnet. Anlagen, die bis Ende 2017 saniert oder ausgetauscht werden müssen, sind ungefähr 30 bis 40 Jahre alt – ein wahrlich stolzes Alter. Ihre Verbrennungstechnik ist daher nicht auf die heute geforderten geringen Emissionswerte ausgerichtet. Nachrüstsets kosten um die 1000 Euro, dazu kommen noch die Kosten für den Einbau. Und selbst die nachgerüsteten Filter entfernen dann nur einen gewissen Staubanteil aus den Rauchgasen und reichen vielleicht gar nicht aus, um die geforderten Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten.

Aus diesem Grunde kann der Kauf eines neuen Ofens durchaus sinnvoll sein. Moderne Anlagen heizen zuverlässig und effizient, liefern konstant niedrige Emissionswerte und bieten großen Komfort in der Handhabung. Auch für Hausbesitzer, deren alter Kamin- oder Kachelofen die gesetzlichen Vorgaben aktuell noch erfüllt, kann es sich daher lohnen, über eine Erneuerung nachzudenken.

Schöne Grüße
Katja Dehmel

 

Bildnachweis: ©Paul Maguire @Fotolia

 

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Zurück
Trusted Shops
Zertifizierte Sicherheit
Top Shops
Sicher und bequem einkaufen
Buderus Fachpartner
Kompetenz und top Beratung
Idealo Partner
Seriöser Preisvergleich