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Bauherren aufgepasst: Erhöhter Energiestandard für Neubauten ab 2016

Die Novelle der Energieeinsparverordnung, die EnEV 2014, ist bereits seit 1. Mai 2014 in Kraft. Ab dem Jahr 2016 erhöht die Verordnung nun den energetischen Standard für Neubauten. Dies betrifft sowohl den Energieverbrauch als auch die Dämmung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden.

So muss der Primärenergiebedarf eines Hauses, das ab 2016 errichtet wird, 25 Prozent unter dem Bedarf eines Hauses liegen, das nach den 2015 gültigen Mindestwerten gebaut wurde. Unter Primärenergiebedarf versteht man die Energiemenge, die zur Deckung des Heizenergiebedarfs eines Gebäudes inklusive der Warmwasserbereitung benötigt wird. Darüber hinaus muss die Wärmdämmung zukünftig 20 Prozent besser ausgeführt werden als bisher.

Zusammengefasst heißt das: Ab 2016 steigen die technischen Anforderungen an Heizung und Anlagen und die verlangte Dämmung wird dicker.

Welche Werte als Standard für die Beurteilung des Neubaus zugrunde gelegt werden, ist dabei nicht vom Baubeginn, sondern von der Einreichung des Bauantrages beziehungsweise der Bauanzeige abhängig ­ Stichtag ist der 1. Januar 2016.

Bei der Umsetzung ist es grundsätzlich egal, durch welche Materialien und Technologien die neuen Standards realisiert werden. Konkret müssen Bauteile mit einem niedrigeren Wärmeleitkoeffizienten verbaut werden und die Heizungstechnik benötigt in der Regel die Unterstützung durch regenerative Energiequellen, etwa durch eine Solaranlage zur Warmwassererzeugung.

Wichtig sind die in der EnEV festgelegten Standards auch für die Förderprogramme der KfW. So hat ein KfW-Effizienzhaus 70 einen Primärenergiebedarf von 70 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nach EnEV, ein KfW-Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent. Je geringer der Energiebedarf der Häuser, desto besser fällt die Förderung sowohl im Hinblick auf den Tilgungszuschuss als auch die Zinshöhe aus.

Derzeit gibt es drei KfW-Klassen für Effizienzhäuser: 40, 55 und 70. Die neuen Standards der EnEV wirken sich somit auch auf die Förderung und Finanzierung von Neubauvorhaben aus. So kündigte die KfW bereits im Mai dieses Jahres an, dass es ab 1. April 2016 keine Förderung mehr für das KfW-Effizienzhaus 70 geben wird.

Die Anforderungen an Neubauten sind vielfältig und komplex – ebenso wie die Fördermöglichkeiten. Daher sollten sich Häuslebauer in der Planungsphase umfassend informieren und unverbindlich beraten lassen, beispielsweise durch einen Energieberater oder Bausachverständigen.

Viele Grüße
Mandy Ebisch

 

Bildnachweis: ©Christian Stoll @fotolia.de

 

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